Urteil - Im Verfahren um die Hartz-IV-Sätze für etwa 1,7 Millionen Kinder will das Bundesverfassungsgericht erstmals über Inhalt und Grenzen eines menschenwürdigen Existenzminimums entscheiden.
Die Hartz-IV-Leistungen für etwa 1,7 Millionen Kinder müssen möglicherweise grundlegend neu berechnet werden. In einer Anhörung ließ das Bundesverfassungsgericht am Dienstag deutliche Zweifel daran erkennen, ob die bisher geltenden Sätze von bis zu 251 Euro den tatsächlichen Bedarf von Kindern unter 14 Jahren abdecken. In dem Verfahren will das Bundesverfassungsgericht erstmals über Inhalt und Grenzen eines "Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum" entscheiden, kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Bisher sei in der Rechtsprechung des Gerichts weder der sachliche Gehalt des aus Menschenwürdegarantie und Sozialstaatsprinzip hergeleiteten Existenzminimums geklärt, noch dessen Konsequenzen für den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, sagte Papier.
Nahezu der komplette Erste Senat ließ deutliche Zweifel an der Berechnung der 2005 eingeführten Hartz-IV-Leistungen erkennen. Leicht ironisch sprach Papier von einer "punktgerechten Landung", die der Gesetzgeber damals beim - politisch gewollten - Betrag von 345 Euro geschafft habe: "Sind die Zahlen wirklich valide, oder hat man die gegriffen, um auf 345 Euro zu kommen?", fragte Papier an die Adresse der Bundesregierung.
Das Gericht prüft, ob die Leistungen für Kinder deren tatsächlichen Bedarf abdecken. Weil die Sätze lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt worden sind, halten das Bundessozialgericht und das Hessische Sozialgericht die Regeln für verfassungswidrig. Sie haben dem Karlsruher Gericht die Klagen von drei Familien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen vorgelegt. Die Kläger halten die Sätze von heute 215 Euro für Kinder unter 6 Jahren (60 Prozent des Regelsatzes) und 251 Euro für Kinder unter 14 Jahren (70 Prozent) für zu niedrig. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Kredit für den Bücherkauf
"Wir stellen fest, es langt nicht", sagte Rechtsanwalt Lutz Schaefer, Bevollmächtigter des Klägers Thomas K. aus Hessen. Thomas K. selbst sagte in der Verhandlung, mit seiner dreiköpfigen Familie habe er insgesamt 700 Euro zum Leben. Davon jeden Monat etwas anzusparen für längerfristige Anschaffungen, wie von der Bundesregierung erwartet werde, sei nicht möglich. Um seiner Tochter zusätzliche Bücher für die Schule zu kaufen, hat K. nach eigenen Angaben einen Kredit aufnehmen müssen.
Die Skepsis der Karlsruher Richter reicht womöglich noch weiter. Viele ihrer Fragen richteten sich darauf, ob bereits der Regelsatz für Erwachsene - anfangs 345, heute 359 Euro - überhaupt richtig ermittelt worden sei. Grundlage dafür ist die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), mit der das Verbraucherverhalten der unteren 20 Prozent in der Einkommensskala erfasst werden.
Zur Berechnung von Hartz IV werden auf bestimmte Posten Abschläge gemacht, zum Beispiel bei der Kleidung - weil in den erhobenen EVS-Zahlen laut Gesetzgeber auch Ausgaben für Maßkleidung und Pelze enthalten seien. Verfassungsrichter Michael Eichberger zog diese Abschläge in Zweifel: Es sei doch sehr fraglich, ob beim ärmeren Fünftel der Bevölkerung für Maßkleidung überhaupt Geld ausgegeben werde.
Ausgaben für Grundsicherung bei 40 Milliarden Euro
Die Bundesregierung verteidigte die geltenden Regeln. Die Höhe der Leistungen sei auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Methoden festgesetzt worden, sagte Sozial-Staatssekretär Detlef Scheele. Das bis 1989 geltende Warenkorbsystem habe immer wieder zu Diskussionen geführt, welche Gegenstände als existenzsichernd zu berücksichtigen seien. Das Statistikmodell der EVS orientiere sich dagegen am Verbrauchsniveau einer vergleichbaren Gruppe. Letztlich sei es ohnehin eine "normative Wertentscheidung, welcher Bedarf hilfebedürftigen Menschen zugebilligt wird". Die Gesamtausgaben aus der "Grundsicherung für Arbeitssuchende" an 7,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger betrugen 2006 rund 40,5 Milliarden Euro.
Scheele räumte allerdings eine anfängliche Schieflage des Systems ein: Von 2005 an erhielten alle Kinder unter 14 Jahren 60 Prozent des Regelsatzes. Weil aber der Verbrauch der 6- bis 14-Jährigen höher sei, habe man den Satz kürzlich auf 70 Prozent angehoben.
Die Länder dagegen sehen bei den bisherigen Regelungen Entscheidungs- und Handlungsbedarf. Es müssten neue Berechnungswege für die Regelsätze gesucht werden, sagte Gertrud Janzer-Bertzbach von der Sozialverwaltung in Bremen.




Kommentare
RE: Hartz IV: Gericht entscheidet erstmals über Existenzminimum
Guten Tag,
am 20. Oktober 2009 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene (!) und Kinder (!) verhandelt. Ich bin, mit meiner Familie, einer der Kläger gegen die Hartz-IV-Regelsätze insgesamt, möchte kurz über den Termin informieren, einige Medieninfos dazu tun, darauf hinweisen, was man/frau nun als Betroffene/r weiter tun kann - und ich möchte Mut machen, sich zu wehren!
Es war ein interessantes Erlebnis, und, was selten ist, ich durfte dort, einschließlich Schlußwort, auch selbst vortragen - und die hohen Bundesverfassungsrichter haben mir mit Interesse zugehört, und oft die von mir aufgeworfenen Fragen dann, oft sehr spitz formuliert, an die Vertreter der Bundesregierung gestellt, die meistenteils nicht antworten konnten und sich in Wortblasen ergingen... ;-)
Folgendes wäre wichtig zu wissen für jene LeserInnen hier, die selbst Hartz-IV beziehen:
1. Laut Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Dr. H.-J. Papier, der den Vorsitz der Verhandlung innehatte, geht es ganz klar und eindeutig und, wie er sagte, "entgegen einigen Pressemitteilungen" sowohl um die Regelsätze für Erwachsene und somit auch den gesamten Hartz-IV-Eckregelsatz (§ 20 Absätze 1,2,3 SGB II), als auch um die Regelsätze für Kinder § 28 SGB II).
2. Das BVerfG - auch dies wurde gleich zu Anfang gesagt - sieht durch Hartz-IV die Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verletzt. Das ist schwerwiegend.
3. Die Bundesregierung, die mit 28 Ministerialbeamten und deren Mitarbeitern, insgesamt rund 40 Leuten, angereist war, war nicht nur nicht in der Lage, dem BVerfG die rechtskonforme Bemessung der Hartz-IV-Regelsätze nachzuweisen, sondern blamierte sich, zusammen mit dem Bundesstatistikamt, dessen Vertreter dort auch vortrugen, bis auf die Knochen, weil man versuchte, die Richter des BVerfG durch vollmundiges langes Vortragen (das Magazin DER SPIEGEL nannte es "Geschwurbel") zu täuschen - und die Richter liessen das nicht mit sich machen, und liessen dies die Vertreter der Bundesregierung auch deutlich mit regelrechtem, zwar höflichen, dafür aber umso schärferem Spott spüren.
4. Mehrere Sozialverbände und der Deutschen Sozialgerichtstag zogen nach der Mittagspause in der Verhandlung ihre bisherige Zustimmung zu den Hartz-IV-Regelsätzen insgesamt (!) zurück und begründeten, daß der vor der Mittagspause von der Bundesregierung geäußerte Sachverhalt bei den Verbänden und dem Deutschen Sozialgerichtstag für schwere Bedenken betreffend die Verfassungskonformität und Rechtmäßigkeit der Bemessung der Hartz-IV-Regelsätze gesorgt habe.
5. Meine Wenigkeit und meine hiesigen Mitstreiter gehen nach der Verhandlung beim BVerfG am 20. Oktober 2009 felsenfest überzeugt davon aus, daß das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze insgesamt, also sowohl für Kinder, wie auch für Erwachsene, in einigen Monaten für verfassungswidrig erklären wird wegen nicht erfolgter Bemessung der Regelsätze und wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde eben dieser Regelsätze und deren Einführung durch die Bundesregierung.
6. Wir hier (Erwerbsloseninitiative ARCA Soziales Netzwerk e.V., deren 1. Vorsitzender ich bin) empfehlen dringend, vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die hier bereits genannten Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X zu stellen, die es an mehreren Orten im Internet und auch bei uns gibt (bitte per eMail anfragen). Nochmal: bis zum Urteil des BVerfG kann jede/r Betroffene/ einen Überprüfungsantrag stellen, um sich Nachzahlungen zu sichern. Ebenso haben die Kollegen von Tacheles http://www.tacheles-sozialhilfe.de entsprechende Infos parat.
Also: wehrt Euch, Leute, nur Mut, denn es lohnt sich!
Eine sehr sachliche Stellungnahme zum Termin am 20. Oktober 2009, verfasst von Erwin Denzler, der viel bei Tacheles aktiv ist, findet sich hier:
Erwin Denzler
http://www.400-euro.de/bverfg.html
In den Medien - durchweg positiv - gab es auch einiges:
DIE ZEIT:
http://www.zeit.de/politik/2009-10/hartz-IV-gericht?page=1
Süddeutsche Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/372/491736/text/
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/358/491722/text/
DER SPIEGEL:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,656402,00.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,656118,00.html
NEUES DEUTSCHLAND:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/157789.ein-menschwuerdiges-dasei...
FTD:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:milliardenrisiko-karlsruhe-ruette...
stern:
http://www.stern.de/wirtschaft/news/maerkte/hartz-iv-vor-dem-bundesverfa...
TELEPOLIS:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/146396
TACHELES Harald Thomé:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/HartzIV_Verfassungsger...
FAZ:
http://faz-community.faz.net/blogs/wort/archive/2009/10/20/dauerbaustell...
Stuttgarter Zeitung:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2246244_0_9223_-hartz-iv-karl...
Rheinpfalz.de:
http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg_thic...
TAGESSCHAU.de:
http://www.tagesschau.de/inland/interviewmoellerhartziv100.html
Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Hartz-IV-Existenzminimum;...
TLZ:
http://www.tlz.de/tlz/tlz.wirtschaft.volltext.php?zulieferer=afp&redakti...
Falls nun jemand fragt, warum es in den regulären Medien keine Interviews von mir gibt, ist die Antwort ganz einfach: ich habe in Karlsruhe und auch davor und danach sämtliche Medieninterviews verweigert, denn es geht nicht um mich als Person, sondern um Millionen von Hartz-IV-BezieherInnen und deren Kindern. Meine Person ist da völlig irrelevant.
Ich habe mich lediglich hier geäußert (PDF-Dateien):
http://www.hartz4-plattform.de/images/Interview_09.10.09.pdf
http://www.hartz4-plattform.de/images/Interview_BVerfG_14.10.09.pdf
Liebe Leute, als auch von Hartz-IV Betroffener kann ich Euch nur empfehlen: haltet den Kopf oben, wehrt Euch - und haltet zusammen, denn gemeinsam geht vieles besser!
Beste Grüße
Thomas Kallay,
einer der Kläger gegen Hartz-IV
vor dem Bundesverfassungsgericht
am 20. Oktober 2009
c/o
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
An den Anlagen 8a
37269 Eschwege
Tel.: 05651-754706
eMail: arca.sozial-eschwege@gmx.de