Sonntagsruhe - Die großzügige Regelung zur Ladenöffnung an Sonntagen im Land Berlin ist teilweise verfassungswidrig. Die Berliner Regelung von 2006, die an allen vier Adventssonntagen die Öffnung der Geschäfte erlaubt, verletze das Recht auf Religionsfreiheit und verstoße gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Damit gab das höchste deutsche Gericht einer Klage der beiden großen Kirchen teilweise statt. Von dem Urteil gegen die bundesweit liberalste Ladenöffnung wird eine Signalwirkung auch für andere Bundesländer erwartet. Bis zum Jahresende dürfen die Berliner Geschäfte an den Sonntagen allerdings noch geöffnet bleiben. Das Verbot verkaufsoffener Adventssonntage greift erst ab 2010. Die Kirchen und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßten die Entscheidung.
Sonntag "Tag der seelischen Erhebung"
Nach dem seit November 2006 geltenden Berliner Ladenöffnungsgesetz dürfen die Geschäfte in der Bundeshauptstadt an bis zu zehn Sonntagen jährlich zwischen 13 und 20 Uhr öffnen. Darunter sind alle vier Sonntage vor Weihnachten. Nach dem sogenannten Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe und der "seelischen Erhebung".
"Das gesetzliche Schutzkonzept für die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe muss diese Tage erkennbar als solche der Arbeitsruhe zur Regel erheben", sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Die Einwände der Richter richten sich vor allem gegen eine flächendeckende Ladenöffnung an mehreren Sonntagen hintereinander, ohne dass es dafür eine - über das bloße "Shopping-Interesse" hinausgehende - Rechtfertigung gäbe. Die Freigabe eines geschlossenen Zeitblocks von etwa einem Zwölftel des Jahres sei nicht mit dem Schutz der Sonntagsruhe vereinbar.
Die übrigen Vorschriften zur Sonntagsöffnung in Berlin billigte das Gericht im Grundsatz. Bei den vier Sonntagen, die die Senatsverwaltung "im öffentlichen Interesse" freigeben darf, ordnete das Gericht aber an, die Öffnung auf die Zeit zwischen 13 und 20 Uhr zu begrenzen. Darüber hinaus dürfen Berliner Geschäfte an zwei weiteren Sonntagen etwa bei Firmenjubiläen oder Straßenfesten ihre Waren verkaufen.
"Geschenk der Christen an die Gesellschaft"
Der Sonntag sei nicht allein aus religiösen Gründen geschützt, argumentierte das Gericht. Als grundsätzlicher Tag der Arbeitsruhe sei der Sonntag eine wesentliche Grundlage dafür, dass die Menschen sich erholen und ihr soziales Zusammenleben organisieren könnten.
E-wie-Evangelisch: Der Sonntag

Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Katrin Göring-Eckardt, begrüßte das Urteil. Der arbeitsfreie Sonntag ohne Ladenöffnungen habe etwas Verbindendes in der Gesellschaft, sagte Göring-Eckardt unmittelbar nach der Verkündung des Urteils am Dienstag im ZDF. Der Sonntag sei "ein Geschenk der Christen an die Gesellschaft". Sonntagsruhe bedeute, Begegnungen möglich zu machen, sagte sie weiter. Die Priorität liege bei der Familie, bei der Gemeinschaft.
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, sprach vor der Entscheidung in Karlsruhe von einer "prinzipiellen kulturellen Frage". Es gehe darum, ob gemeinsame Lebensrhythmen Vorrang bekommen vor einer "totalen Ökonomisierung des Lebens", sagte der CSU-Politiker am Dienstag im ZDF. Ansonsten werde der gesellschaftliche Zusammenhang gefährdet. "Jede große Kultur hat auch einen Ruhetag", argumentierte Glück für eingeschränkte Ladenöffnungen an Sonntagen. Den Kirchen gehe es mit ihrer Klage nicht zuvorderst darum, den Gottesdienstbesuch zu sichern, sondern den kulturellen Wert des Sonntags zu erhalten.
Staatsrechtler: Bahnbrechende Entscheidung
Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig sprach von einer bahnbrechenden Entscheidung. Das Gericht mache damit klar, dass die Verfassung nicht einfach für den Kommerz verletzt werden dürfe, sagte der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD. Indem es das Klagerecht der Kirchen zugelassen hat, habe das Verfassungsgericht "juristisches Neuland" betreten. Tatsächlich war es in dem Gerichtssenat auch umstritten, ob die Kirchen aus eigenem Recht den Sonntagsschutz überhaupt einklagen können. Drei der acht Richter stimmten dagegen, weil sie den Sonntagsschutz nur als "objektiv-rechtliche" Pflicht ansahen.
Für die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sagte die stellvertretende Vorsitzende Margret Mönig-Raane, das Urteil es sei ein "großer Erfolg" für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin. Die Gewerkschaft hatte die Kirchen bei ihrem Vorgehen gegen die Ladenöffnungen unterstützt. Bundesweit könnten Millionen Einzelhandelsbeschäftigte und ihre Familien den Sonntag nun gemeinsam genießen, sagte Mönig-Raane.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist online als Pressemitteilung sowie im Volltext nachzulesen.
Kommentare
RE: Läden dürfen 2010 nicht mehr an Adventssonntagen öffnen
Glückwunsch!
Die Sonntage sollten, wenn irgend möglich, arbeitsfrei bleiben. Den Sinn der Sonntage kann man besonders in der Vorweihnachtszeit erahnen, wenn in Firmen und Geschäften unter Umständen mehrere Wochen hintereinander malocht wird - ohne einen einzigen arbeitsfreien Tag in der ganzen Zeit!
Es gibt Arbeitgeber, die ihrer Belegschaft trotz Hochsaison einen Ruhetag gönnen. Das ist beachtenswert. Andere wieder finden gleich Reihenweise Ausnahmen, sodass wochenlang durchgearbeitet wird.
Es geht hier nicht nur um Religion, sondern auch um Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschutz. Wenn an einigen Stellen keine gesetzlichen Schranken sind, würde manch einer sich selbst oder die Belegschaft ruinieren. Und (@ erste Kommentatorin): Das wäre der Belegschaft auch aufgezwungen.
Ausnahmen sind beispielsweise in der Krankenpflege notwendig und sinnvoll - wobei dann nach meinem persönlichen Dafürhalten ein "freier Montag" besser sein könnte als zwei Wochen durchzuarbeiten - mag man aber auch anders handhaben.
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Selbstständige und umsatzstarke Zeiten (@ Kommentatorin):
Ja, das Argument ist ziemlich stark und gut nachzuvollziehen.
Hier würde ich allerdings doch die Religion ins Spiel bringen. Ich gehe davon aus - als Tatsache, nicht als religiöse Anschauung - dass es Gott gibt, und dass er in Politik und Wirtschaft mitmischt bzw. mitmischen kann. Egal, ob die einzelnen Leute nun an Gott glauben oder nicht.
Leider (oder vielleicht auch: gut so) lässt sich Gottes Wirken nicht mit dem kleinen 1 * 1 berechnen. Sonst wäre das Problem deiner selbstständigen Bekannten leicht zu lösen.
In der Realität sammelt man mit dem Glauben an Gott jedoch nicht nur Pluspunkte und Vorteile - man kann auch Nachteile dafür einkassieren.
Trotzdem denke ich (kuck daraufhin mal die Bibel (AT, NT) durch, dass sich unser vorhandener oder nicht vorhandener Respekt gegenüber Gott langfristig bemerkbar macht. Nein, nicht so, dass jeder, der sich an Gott hält, automatisch auf der Gewinnerseite stünde. Das ist (hier auf der Erde) Quark.
Aber wenn sich ein komplettes Volk tendenziell immer weniger um Gottes Anordnungen schert, ist das auf Dauer nicht sonderlich gut. Immerhin hat Gott - siehe Bibel - u.a. auch die Möglichkeit, durch Hungersnöte, Trockenperioden, Inflation, Seuchen oder Krieg auf sich aufmerksam zu machen - und ebenso hat er die Möglichkeit, diese Gefahren von uns abzuhalten.
Meine Meinung: Bei den meisten Menschen ist es so, dass Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber einer Person deren Wohlwollen gegenüber den erstgenannten tendenziell fördert (ohne aber dass man das berechnen könnte).
Mit gezieltem Desinteresse und Ignorieren und Provozieren fördert man das Wohlwollen einer Person meist nicht.
So ähnlich auch bei Gott. Dass es handfeste Nachteile bringen kann, sonntags nicht zu arbeiten, lässt sich nicht abstreiten. Wenn wir aber Gottes Anweisungen (z. B. sechs Tage sollst du arbeiten, am siebten Tag sollst du keine Arbeit verrichten; neben anderen wie: Du sollst nicht töten u.a.) in großem Maßstab nicht beachten ...
... dann haben alle, das ganze Land, unter möglichen Reaktionen Gottes (oder einfach seinem entzogenen Wohlwollen) zu leiden (beispielsweise den oben aufgezählten). Egal, ob gottgläubig oder nicht gläubig.
Ausbaden muss es - von Ausnahmen abgesehen - meist das ganze Land, wenn ein Großteil der Bevölkerung vorher von Gott nix mehr wissen wollte.
Und das ist so gesehen auch ungerecht bzw. aufgezwungen. Denn vielleicht haben ja auch viele oder einige Menschen, trotz Nachteilen, sich bemüht, sich nach Gott zu richten.
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Anbei ein Link zu einem Kommentar zum Thema verkaufsoffene Sonntage:
Der Brötchengeber:
http://ideesamkeit.de/html/verkaufsoffener-sonntag.html
Ab 2010 kein Shopping an allen Adventssonntagen mehr
Ich finde das Urteil im Prinzip erfreulich. Der Sonntag ist für viele Familien der einzige Tag der Woche, an dem beispielsweise ein gemeinsames Frühstück oder andere gemeinsame Aktivitäten stattfinden können - und das mit einer gewissen Planungssicherheit. Ganz unabhängig vom religiösen Aspekt der Diskussion ist es doch nicht erforderlich, dass wir 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche shoppen können. Hätte das Gericht ein anderes Urteil gefällt, wäre vielen ArbeitnehmerInnen, denen - ob religiös oder nicht - der Sonntag als freier Tag etwas bedeutet, eben dieser Tag genommen worden. Allein der Schaden für das Vereinsleben, der durch eine Aushebelung der Sonntagsruhe eintreten würde, könnte sich meines Erachtens schon negativ auf den sozialen Zusammenhalt auswirken - von den Konsequenzen für viele Familien ganz zu schweigen...
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"Frischer Wind" auf ScienceBlogs.de
"ex libris" auf evangelisch.de
RE: Ladenöffnung an vier Adventssonntagen verfassungswidrig
Ein verheerendes Urteil für die Freiheit, insbesondere die Religionsfreiheit in diesem Lande. Die Begründung gerade mit der Religionsfreiheit ist wie ein Schlag in das Gesicht. Warum müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Konsumenten und Ladeninhaber der Festsetzung der christlichen Kirche beugen? Bekannte von mir besitzen einen Spieleladen. Angestellte können sie sich nicht leisten, sodass sie selbst dort arbeiten. Dieser Laden macht einen Hauptumsatz durch das (kostenlose) Angebot von Spielfläche und von Turnieren. Verständlicherweise lohnen sich solche Angebote nur am Wochenende, da viele Kunden berufstätig sind. Aber durch das Ladenschlussgesetz ist eine Sonntagsöffnung wirtschaftlich nicht sinnvoll, da zwar das Angebot von Turnieren möglich ist, aber keine weitere Verkaufstätigkeit. Meine Bekannten würden viel lieber an einem umsatzschwachen Wochentag den Laden schließen und stattdessen den Kunden sonntags die Möglichkeit zum Einkauf und zur Teilnahme an Spielen geben. Und die Kunden wollen das ja offensichtlich auch.
Diese Bevormundung und der Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung seitens Staat und Kirche ist einfach widerlich.