FAZ-Redakteur wirft ARD "Byzantinismus" vor

Die ARD ärgert sich über die Medienberichterstattung der FAZ. Foto: dpa

Die ARD ärgert sich über die Medienberichterstattung der FAZ. Foto: dpa

Journalismus - Im Streit über das Engagement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet hat sich der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust mit scharfen Worten gegen die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) gewandt. In einem offenen Brief an Herausgeber Frank Schirrmacher, der bereits am Dienstagabend veröffentlicht wurde, wirft Boudgoust dem Blatt unverhältnismäßige und einer seriösen Zeitung unwürdige Berichterstattung vor.

Stein des Anstoßes ist ein Kommentar zum Onlineangebot des Senderverbundes, der am Dienstag in der FAZ erschienen war. Darin hatte Medienredakteur Michael Hanfeld der ARD vorgeworfen, "nichts anderes als einen totalen Machtanspruch, das Ende der freien Presse und die Herrschaft des Staatsjournalismus" zu verkünden.

Hanfeld sagte am Mittwoch dem epd, er halte die Reaktion von Boudgoust auf seine Kritik für bedauerlich und sehr unsachlich: "Wenn der Vorsitzende der ARD an einen Herausgeber der FAZ, meinen Chef, einen offenen Brief schreibt, in dem er mich, den Redakteur, angreift, dann verrät mir das viel über den Byzantinismus und das hierarchische Denken, das in den obersten Etagen der ARD herrscht."

Onlineangebote der ARD

In seinem Artikel bezog sich Hanfeld auf ein Gutachten, das die Gremienvorsitzenden der ARD beim ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in Auftrag gegeben hatten. Der Jurist hatte darin die umstrittene Frage der "Presseähnlichkeit" zu klären. Laut Rundfunkstaatsvertrag dürfen Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, die keinen Bezug zu einer Sendung haben, nicht "presseähnlich" gestaltet sein.

In seinem Gutachten kommt Papier zu dem Schluss, dass multimediale Onlineangebote grundsätzlich als Rundfunk zu qualifizieren seien. Allenfalls im Internet verbreitete Zeitungen, die das Printprodukt eins zu eins abbilden, seien als Presse einzustufen.

"Kreis bestellter Wahrheiten"

Hanfeld kritisierte, das Internet werde damit zum Rundfunk und zu einer hoheitlichen Aufgabe erklärt. Papier stelle in seinem Gutachten fest, "im Internet sei alles Rundfunk und die Bahn frei für ARD und ZDF." Zuletzt hatte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Gutachten empfohlen, dass künftig nicht mehr Gerätenutzer, sondern alle Haushalte für die Rundfunkgebühr herangezogen werden sollen. "Das wirkt wie ein geschlossener Kreis bestellter Wahrheiten", schrieb Hanfeld.

Bereits seit Jahren streiten Verleger und Privatsender mit ARD und ZDF über den Umfang der öffentlich-rechtlichen Internetangebote. Die private Medienwirtschaft beklagt eine Wettbewerbsverzerrung durch gebührenfinanzierte Angebote.

epd

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