Was tun bei Alkohol- und Tablettensucht?
Am Sonntag habe ich in einem Bericht erklärt, wieso ich die Durchführung von Fallbesprechungen für so wichtig halte. Aufhänger dieses Artikels war ein Fall aus dem Rahmen unserer Fallarbeit von letzter Woche. Ich habe eine Pflegeplanung für eine manipulative, alkohol- und tablettensüchtige Bewohnerin geschrieben. Jetzt möchte ich das Ergebnis der Fallbesprechung näher erläutern.
Der fiktive Fall: Die 84-jährige Pflegeheim-Bewohnerin Frau F. hat früher für ihren Mann Geschäftsessen organisiert und sich ganz um sein Wohl gekümmert. Von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten war sie dank Dienstmädchen ganz entbunden. Nach dem Tod ihres Ehemannes entwickelte sie eine reaktive Depression. Sie leidet an einer Suchterkrankung (Alkohol- und Medikamente). Nach einem Sturz kann sie sich nicht selber um die Befriedigung ihrer Bedürfnisse kümmern. Sie legt eine manipulative Art gegenüber den Pflegekräften an den Tag und spielt diese gegeneinander aus, um Alkohol oder Tabletten von ihnen zu bekommen. Sie hat keine Kinder, lediglich einen Neffen, zu dem sie aber kaum Kontakt hat – sie hat keine Betreuung. Die Medikamente sind völlig falsch angeordnet – sie enthalten Alkohol und stehen in negativer Wechselwirkung zueinander.
„Wo sehen wir das Hauptproblem?“ waren die Eingangsfragen der Fallbesprechung. Wir diskutierten die Setzung der Priorität und besprachen die Einsortierung der Probleme in die AEDL's. Bald war für uns das eigentliche Hauptproblem nicht der Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, sondern die Isolierung der Bewohnerin von der sozialen Gemeinschaft. Die anderen Probleme, wie ihre Sucht, das Selbstversorgungsdefizit, die Schlafstörungen, die manipulative Art oder gar die schlechte Medikamenteneinstellung – und die entsprechende Maßnahmenplanung – sind natürlich von Wert, aber beeinflussen sich gegenseitig in einem nicht so elementaren Maße.
Was machen wir also nun? Da Frau F. ja früher so gern Empfänge organisierte, planen wir für sie eine Einbindung in die Planung von psycho-sozialen Angeboten oder auch Empfängen der Führungsetage des Wohnhauses. Auch kann man ihr Integrationsmöglichkeiten durch den sozialen Dienst oder eine Ergotherapie anbieten, um ihre Lebensqualität zu verbessern. Der Neffe kann und sollte mit einbezogen werden – wenn es sich beide wünschen. Da die Gefahr einer gesundheitlichen Selbstschädigung besteht, sollte man über eine gesetzliche Betreuung nachdenken, wenn sich der Neffe nicht um sie kümmert.
Ebenso wichtig ist die Information an den behandelnden Arzt, dass die verordnete Medikation ihr mehr schadet, als hilft. Im Rahmen dessen, sollte von Seiten des Arztes das Medikament, welches ihr regelmäßig und als Bedarf zur Nacht gegeben wird, umgestellt werden – es spricht vieles dafür, dass sie dann auch besser schläft, da diese Arznei die Wirkung des Alkohol verstärkt.
Das Ergebnis der Fallbesprechung ist: „Es ist nicht sinnvoll, die 84-jährige Frau F. vom Alkohol zu entwöhnen! Das würde ihr in dem Alter psychisch und physisch mehr Schaden als Nutzen.“
Neben der strikten Alkoholbegrenzung auf zwei Flaschen Bier täglich sollte das gesamte Personal, welches in Kontakt mit Frau F. steht, an einem Strang ziehen und sich gleich verhalten. Jeder Mitarbeiter sollte also Interesse für die Bewohnerin zeigen und versuchen sie zu verstehen – also empathisch sein. Man sollte sich nicht bei ihr einschmeicheln wollen, ihre Aussagen nicht kommentieren und werten und keine Schuldzuweisungen aufkommen lassen. Man darf sich also nicht ausspielen lassen, auch wenn es gerade dann schwer fällt, wenn es Differenzen zwischen Mitarbeitern eines Wohnbereiches gibt.
„Man lästert nun mal gerne!“ könnte man einwenden.
Für die Bewohnerin ist so etwas aber ganz und gar nicht befreiend oder gar komisch – es schadet im Endeffekt ihrer Gesundheit – und zeugt auch nicht gerade von Professionalität.
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Kommentare
Aha! So geht das also. Finde
Aha!
So geht das also. Finde ich ja sehr fürsorglich. Wie werden in der Wirklichkeit Bewohner bei der Organisation einbezogen?
Mir fällt an diesem Beispiel auf, dass die Frau selbst anscheinend gar nicht dazu getan hat, für ihr selbstbestimmtes Alter vorzusorgen. Noch nicht mal eine Vorsorgevolmacht ausgefüllt. Ich mache da (dem fiktiven Fall) keinen Vorwurf, aber es fällt mir auf.
In der Realität...
Im Fallbeispiel waren zum Thema Vorsorgevollmacht keine Informationen. Wenn der Fall Realität wäre, kann es also gut sein, dass die Dame nicht wusste, dass es so etwas gibt. Es wäre also eine der Aufgabe des Pflegepersonals, sie darüber aufzuklären bzw. zu beraten.
Um Ihre Frage zu beantworten: Bewohner können sich im Heimbeirat engagieren und so an wichtigen Entscheidungen, betreffend des Heimbetriebs mitwirken. Sie wirken an der Gestaltung von Festen mit, nehmen Beschwerden entgegen oder fördern selbst die Eingliederung von Mitbewohnern. Aber auch Bewohner, die sich nicht im Heimbeirat engagieren wollen, werden einbezogen und können sich beispielsweise an der Vorbereitung von Festen beteiligen. Weihnachten bastelt z.B. eine Bewohnerin jährlich Engel aus Glanz-Papier. Andere hingegen helfen beim nachmittäglichen Eindecken der Tische für Kaffee und Kuchen. Der Fall aus dem Fallbeispiel ist mir in der Realität noch nicht bekannt, in dem sich Bewohner an der Organisation von Empfängen der Führungsetage beteiligt haben - aber ich ziehe das als Möglichkeit der künftigen Einbeziehung in Erwägung.
Schöne Grüße
Pflegeprofi ;)