"Niemand darf verloren gehen!" - Offener Brief an die EKD-Synode
Fünfmal inklusive Bildung fordert Bildungsjournalistin Brigitte Schumann in ihrem offenen Brief an die EKD-Synode im November 2010. Ihre fünf Thesen greifen das Schwerpunktthema der Synode vom 7.-10. November in Hannover auf: "'Niemand darf verloren gehen!' - Zur Bedeutung der Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit."
Brigitte Schumann:
Offener Brief an die EKD-Synode
"Niemand darf verloren gehen!"
Die EKD-Synode 2010 hat ihr diesjähriges Schwerpunktthema der Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit unter die Losung "Niemand darf verloren gehen" gestellt.
Ich gehe davon aus, dass die EKD-Synode mit der Forderung "Niemand darf verloren gehen" ihren Anspruch und Maßstab für die Qualität von Bildung in unserer Gesellschaft ausspricht. Damit macht sie es sich zur Aufgabe, die Strukturen und die Lernkultur des deutschen Schulsystems sowie das bildungspolitische Selbstverständnis von Politik und Gesellschaft in unserem Land kritisch und grundsätzlich zu hinterfragen.
Dass niemand verloren gehen darf, ist eine radikale Forderung. Sie ist auch in der radikalen Vorstellung des Menschenrechts auf Bildung enthalten. Das Menschenrecht auf Bildung kennt keine individuellen Vorleistungen oder Ausnahmen. Es ist nur an eine einzige Bedingung geknüpft: das Menschsein.
Heute finden wir in Deutschland deutliche Diskrepanzen zwischen dem Menschenrecht auf Bildung und seiner realen Umsetzung. Meine nachfolgenden Thesen sind eine Aufforderung an die EKD-Synode, dem Menschenrecht auf Bildung in Deutschland gesellschaftliche und politische Geltung zu verschaffen.
1. Das Recht auf inklusive Bildung gilt für alle
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert explizit die Anerkennung und Realisierung des allgemeinen Menschenrechts auf inklusive Bildung auch für die Gruppe der Menschen mit Behinderungen.
Dieses Recht darf keinem Kind vorenthalten oder abhängig gemacht werden von Elternhaus und Einkommen, von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, von Begabung und Leistungsvermögen, von Behinderung oder Nichtbehinderung.
2. Das Recht auf inklusive Bildung ist vorteilhaft für alle
Internationale Erfahrungen und die empirische Bildungsforschung belegen: Gemeinsames Lernen fördert die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung des Menschen. "Learning to live with each other” hat die UNESCO 1999 zum wichtigsten Lernziel des 21. Jahrhunderts erklärt.
Unseren Kindern dürfen diese Lerngelegenheiten nicht länger verweigert werden. Vielfalt und Unterschiedlichkeit im gemeinsamen und individualisierten Lernen ist lernförderlich für alle und ermöglicht individuelle Lernerfolge auf hohem Niveau.
3. Das Recht auf inklusive Bildung ist Fundament für eine gerechte Gesellschaft
Unser Schulsystem ist von Barrieren geprägt: Kinder mit Behinderungen werden von Kindern ohne Behinderungen getrennt. Schülerinnen und Schülern werden früh auf unterschiedliche Schulformen mit ungleichwertigen Bildungsgängen verteilt. So entsteht soziale Trennung und soziale Ungleichheit wird verschärft.
Eine gerechte Gesellschaft, die die Menschenrechte achtet, ist auf die Struktur und die Lernkultur einer SCHULE FÜR ALLE angewiesen.
4. Das Recht auf inklusive Bildung schließt das Recht auf hochwertige Förderung ein
Menschen mit Behinderungen haben ein individuell einklagbares Recht auf inklusive Bildung. Zwangszuweisungen zur Sonderschule/Förderschule darf es ab sofort nicht mehr geben. An die Stelle des Sonderschulsystems müssen inklusive Schulen mit qualitativ hochwertigen Förderstandards treten.
Präventive und schulzeitbegleitende Förderung für die am stärksten gefährdeten, benachteiligten und behinderten Kinder ist unabdingbare Voraussetzung. Ebenso die entsprechende Ausstattung der Schulen und die Unterstützung des pädagogischen Personals.
5. Das Recht auf inklusive Bildung und ein gespaltenes Schulsystem widersprechen sich
Als Kompromiss in der bildungspolitischen Diskussion zeichnet sich ein zweigliedriges Schulsystem ab, bestehend aus dem Gymnasium und einer zweiten Schulform, die alle anderen bestehenden Schulformen zusammenfasst. Die Politik bedient damit das Interesse von Menschen aus der Mittel- und Oberschicht am Erhalt des Gymnasiums: Bildungsprivilegien sollen weiterhin garantiert werden und der erwünschte Abstand zu den Kindern der Unterschicht und des Prekariats soll eingehalten werden.
Wer damit seinen Schulfrieden machen will, opfert das universale Menschenrecht auf inklusive Bildung und etabliert das Recht auf Gymnasium als deutsches Sonderrecht.
Wunsch an die Synode: Ein Zeichen setzen
Ich wünsche mir einen Beschluss von der Synode, der ein Signal setzt für eine mutige, aufgeklärte, menschenrechtliche Bildungsreform und vielleicht sogar für eine Menschenrechtsbewegung in Deutschland. Im besten protestantischen Sinne.
Dr. Brigitte Schumann war 16 Jahre Gymnasiallehrerin für Deutsch und Geschichte in Nordrhein-Westfalen und engagierte sich viele Jahre politisch als Stadtverordnete und Abgeordnete im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie ist heute als freie Bildungsjournalistin in Essen tätig. Ihr Schwerpunkt sind bildungs- und kulturpolitische Themen.
Sie ist Autorin des Buchs "’Ich schäme mich ja so!’ Die Sonderschule für Lernbehinderte als Schonraumfalle" (2007 – mehr).
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Kommentare
Offener Brief von Dr. Brigitte Schumann
Ich habe am 1. Nov. 2010 einen Brief zu diesem Offenen Brief an Herrn Präses Schneider und die Synode mit folgendem Wortlaut gesendet:
Sehr geehrter Herr Präses Schneider,
sehr geehrte Damen und Herren Synodale,
mit Datum vom 24. Oktober 2010 sandte Ihnen Dr. Brigitte Schumann einen Offenen Brief zum Motto der Synode „Niemand darf verloren gehen!“.
Der Bundesverband Aktion Humane Schule e.V., der sich seit 1974 für mehr Menschlichkeit in der Schule engagiert, unterstützt diesen Offenen Brief inhaltlich in vollem Umfang. Ich vermag mir auch kaum vorzustellen, dass das protestantische Spitzengremium nicht einen Beschluss fasst, der dem abschließend im Brief geäußerten Wunsch von Frau Schumann entspricht.
Die Konsequenzen eines gegliederten Schulsystems für die Schülerinnen und Schüler sind inhuman, wenn wir sie am protestantischen Weltverständnis messen, denn das Prinzip der Mehrgliedrigkeit ist es, einen Teil der Schülerschaft verloren zu geben. Darum appelliere auch ich im Namen des Bundesverbandes Aktion Humane Schule e.V. an die Synode, deutliche Worte zur aktuellen Tendenz in der Bildungspolitik zu finden, die Mehrgliedrigkeit zu erhalten. Das Schulsystem wird nicht humaner, wenn es auf eine Gliederungsstufe verzichtet. Eine Schule für alle jedoch bietet die Chance, dass wirklich NIEMAND verloren gehen muss.
Ich wünsche der Synode einen guten Verlauf und verbleibe mit freundlichem Gruß
Dipl.-Päd. Detlef Träbert
- Vorsitzender -
Inklusion
Der HERR ist nahe bei denen, die zerbrochnes Herzens sind, und hilft
denen, die ein zerschlagen Gemüt haben. (Psalm 34, 19)
>
Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und
Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.
(Verfassung für das Land NRW)
>
Gottes Wille, die Verfassung des Landes NRW und die
UN-Behindertenkonvention sind Sprengstoff für die festgefahrene
Schullandschaft. Die Schulen selektieren und sortieren fleißig weiter
unter den Augen des Parlaments und des Volkes.
>
Beruflicher Corpsgeist, falsch verstandene Solidarität unter Kollegen,
politischer Fraktionszwang, politische Interessen und Abwägungen,
ökonomische Zwänge boykottieren seit Jahrzehnten die überfälligen
Veränderungen im Schulsystem.
Die Trägheit des Bildungswesens, die Interessen der
sonderpädagogischen Lehrer am bestehenden Sonderschulsystem, der
Mangel am politschen Willen zu investieren führt dazu, dass die Eltern
gegen die SELEKTION zur Förderschule klagen.
>
Lösungen sind durchaus vorhanden, werden aber leider beharrlich
ignoriert, da sie bestehende Strukturen in Frage stellen. Wer soll
glauben dass sich die Bildungsministerin mit der Lehrerschaft anlegt?
Herauskommen wird ein fauler Kompromiss der niemanden gerecht wird.
>
Hinzu kommt, dass der wirkliche Einfluss der Eltern in der Schule
gegen Null tendiert. Das heißt, unsere Kinder sind der Schule
ausgeliefert und wenn man etwas in der Schule kritisiert, bekommt es
am Ende immer das eigene Kind zu spüren.
>
Von den Bürgern wird Zivilcourage gefordert, "für die Würde jedes
einzelnen einzutreten".
Sobald aber einer den Mainstream der herrschenden Rückwärtsgewandten
und der Kleingeister verlässt, beginnt der alltägliche Kampf. Am
meisten ängstigt es, allein zu stehen, wenn wir uns öffentlich
einmischen und zum Schluss als Querulant dazustehen.
>
Die deutschen Förderschulen finden keine internationale Anerkennung -
noch können sie Bildungserfolgen ihrer Schüler vorweisen. Die
deutschen Förderschulen widersprechen der UN-Behindertenkonvention
doch "Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, dass es häufig
vorkommt" Langfristige gesellschaftliche Teilhabe kann nicht durch
Ausgrenzung erreicht werden. Das deutsche Sonderschulwesen steht damit
in der nationalen und internationalen Kritik, die Chancengleichheit von Kindern zu behindern.
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in
Deutschland in Kraft.
Doch die Zwangszuweisungen zur Förderschule sind in NRW noch möglich.
Die Rechtsposition wird von der Kultusministerkonferenz vorgegeben,
die behauptet, dass die Ratifizierung der UN-Konvention durch den Bund
und die Länder keinen einklagbaren individuellen Rechtsanspruch auf
gemeinsames Lernen begründet.
Ade Verfassung, Gottes Wille und UN-Behindertenkonvention!
>
Mein Sohn David hat eine LRS, seit 1979 gibt es einen LRS Erlass, der
in den Schulen kaum umgesetzt wird. Die Grundschule möchte dass "David
zur Förderschule geht".
Mit der Petition I.3/15-P-2010-02185-00 Landtag NRW, einen offenen
Brief an Frau Ministerin Löhrmann und einem Schreiben an UNO
Generalsekretär Ban Ki-Moon kämpfe ich um seine Würde.
Die individuelle Förderung an der Grundschule muss ich fast täglich
erbitten!
>
"Kein Kind darf verloren gehen".
Sprüche aus der Wahlkampfmaschine. Lippenbekenntnisse!
Entscheidungen werden auf den Nimmerleinstag vertagt und die Leidtragenden sind Kinder und Eltern.
Denn je länger ein Schüler eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besucht, desto ungünstiger entwickeln sich seine Leistungen (Studie / Bertelsmann Stiftung).
Thomas Wasilewski
Thomas.Wasilewski@googlemail.com
Vielen Dank!
Vielen Dank an Brigitte Schumann für die deutlichen Worte! Hoffen wir, dass sie die Synode erreichen.