18.11.2009: Buß- und Bettag
Der Buß- und Bettag in Deutschland ist ein Feiertag der evangelischen Kirche, der auf Notzeiten zurückgeht.
Er wurde im Lauf der Geschichte für besondere Anliegen angesetzt, aber oft nicht am selben Datum.
Im 20. Jahrhundert wurde er wie auch heute meist am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag (dem letzten Sonntag des evangelischen Kirchenjahres) begangen, also elf Tage vor dem ersten Adventssonntag bzw. am Mittwoch vor dem 23. November.
In den unterschiedlichen Territorien Deutschlands wurden für den Buß- und Bettag unterschiedliche Termine festgelegt. So konnte man im Jahr 1878 in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an 24 unterschiedlichen Tagen zählen. Diese Vielfalt wurde um der Einheitlichkeit willen 1893 in Preußen auf Initiative der zuständigen staatlichen Stellen zugunsten des Mittwochs vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr aufgegeben.
Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Buß- und Bettag auf einen Sonntag gelegt und damit als separater Feiertag abgeschafft – zur Aufbietung aller Kräfte im Krieg.
Nach Kriegsende wurde der Buß- und Bettag wieder eingeführt. In der DDR war er ein arbeitsfreier Feiertag, bis er 1966 im Zuge der Einführung der 5-Tage-Woche abgeschafft wurde. Die westdeutschen Bundesländer (mit Ausnahme Bayerns) erklärten ihn nach dem Krieg zum gesetzlichen Gedenk- und Feiertag. Bayern zog 1952 nach, jedoch wurde der Tag zunächst nur in Regionen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung gesetzlich anerkannt. Ab 1981 war der Buß- und Bettag auch in überwiegend katholisch bevölkerten Regionen Bayerns ein arbeitsfreier Feiertag und wurde nunmehr in der gesamten Bundesrepublik einheitlich begangen.
Nach der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag auch von allen neuen Bundesländern übernommen und war somit ab 1990 ein deutschlandweiter Feiertag.
Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen.
Lediglich im Freistaat Sachsen besteht er bis heute als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. (Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Buß-_und_Bettag)
Die Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetztlicher Feiertag hat zu einer Wiederentdeckung als kirchlicher Feiertag geführt, Gottesdienste finden heute oft am Abend statt.
Unter www.busstag.de findet sich eine gemeinsame Aktion der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
und der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern zum Buß-und Bettag.
PS: Auch nach der Rechtscheibreform scheibt sich der Bußtag mit ß und der Bettag mit Doppel-t, nur der Schweißer Bußtag ist ein Busstag: http://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3%B6ssischer_Dank-,_Buss-_und_Bettag
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