Jugendschutz: Verwaltungsgericht bestätigt Beanstandungen gegen "Super Nanny"

Foto: dpa/Federico Gambarini
Jugendschutz: Verwaltungsgericht bestätigt Beanstandungen gegen "Super Nanny"
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage des Privatsenders RTL gegen die Beanstandung einer Folge der "Super Nanny" abgewiesen. Die Beanstandung der Folge vom 14. September 2011, in der eine alleinerziehende Mutter ihre Kinder beschimpft, bedroht und mehrfach geschlagen hatte, sei rechtens gewesen, urteilten die Richter am Dienstag in Hannover.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte darin eine Verletzung der Menschenwürde der gezeigten Kinder erkannt und RTL aufgefordert, dies künftig zu unterlassen.

RTL hatte gegen den Beanstandungsbescheid, der dem Sender durch die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) zugestellt wurde, beim Verwaltungsgericht Hannover geklagt. Der Sender berief sich darauf, dass die Sendung von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) nicht beanstandet worden sei. Die inhaltliche Beurteilung durch die KJM wurde vom Sender nicht geteilt. Die Bilder seien dramaturgisch so gestaltet, dass sich der Zuschauer sofort mit den Kindern solidarisiere, erklärte RTL. Ein Bußgeld war mit der Beanstandung nicht verbunden.

Die Kameraleute schauten bei neun Gewalthandlungen zu

Nach Ansicht der Richter hatte der Prüfbescheid der FSF keine Sperrwirkung. Die Kommission für Jugendmedienschutz dürfe bei Verletzungen der Menschenwürde eine Sendung nachträglich beanstanden, hieß es. Da der Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes ein hoher Rang eingeräumt werde, müsse die Kommission in solchen Fällen Prüfentscheidungen der FSF korrigieren dürfen. Nach Auffassung der Richter verletzte die beanstandete Sendung tatsächlich die Menschenwürde der gezeigten Kinder. Von den zehn gezeigten Gewalthandlungen seien einige bis zu drei Mal wiederholt worden.

Das Gericht hob in seiner Entscheidung besonders auf die Wiederholung der gezeigten Szenen ab. Diese seien auch noch in einem sogenannten Teaser zu sehen gewesen, der Zuschauer anlocken solle. Aus dem Gesamtzusammenhang der Sendung ergebe sich, dass der Aufnahmeleiter neun Gewalthandlungen der Mutter geschehen ließ und erst bei einer zehnten einschritt.

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Eine RTL-Sprecherin sagte, ihr Sender bedauere die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Sender werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er in Berufung gehen werde. Die Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist zulässig.
  Die KJM hatte wenige Monate vor der Beanstandung ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro wegen einer anderen Ausgabe der "Super Nanny" von 2010 verhängt, weil dort ebenfalls zu sehen war, wie ein Kind geschlagen wurde.

RTL hat die Reihe "Die Super Nanny" im November 2011 eingestellt. Die als "Super Nanny" aufgetretene Pädagogin Katharina Saalfrank hatte sich zuvor darüber beschwert, dass die pädagogischen Inhalte der Sendung "massiv in den Hintergrund" gedrängt worden seien.