Medienexperte Schneider: Rundfunkfreiheit lässt Tabubrüche zu

Medienexperte Schneider: Rundfunkfreiheit lässt Tabubrüche zu
Unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit dürfen private Fernsehsender nach Ansicht des Medienexperten Norbert Schneider in ihren Programmen Tabubrüche begehen und an die Grenzen des Erträglichen gehen.

"Das Touchieren von Grenzen schafft Aufmerksamkeit", sagte der frühere Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen am Mittwoch bei einer Veranstaltung zum zehnjährigen Bestehens des Portals "Programmbeschwerde.de" in Saarbrücken. Es gehe darum, das Publikum an die Sender zu binden.

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Die Rundfunkfreiheit ende erst dann, wenn es um Antisemitismus, Rassismus, die Verherrlichung von Gewalt oder die Verletzung der Menschenwürde gehe, sagte Schneider, der heute Mitglied des Beirates beim Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien ist. Beschwerden von Zuschauern seien als Gefühlsausdruck für ein gebrochenes Versprechen zu werten: "Der Sender greift an, und das Publikum wehrt ab." Das Beschwerdeportal habe deshalb weiter seine Berechtigung.

Soziale Medien und neue Formen des Austausches haben nach Auffassung von Claus Grewenig, Geschäftsführer des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), die Publikumsreaktionen bereits deutlich verändert. Diese kämen viel schneller und direkter. Die Autorin und TV-Kritikerin Klaudia Wick sagte, durch einen "Shitstorm" von Zuschauern im Internet könne ein Format auch gekippt oder Akteure zum Einlenken bewegt werden.

Gerd Bauer, Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS), will nach eigenen Angaben auch künftig durch geeignete Instrumente versuchen, beim Publikum "das Ohnmachtsgefühl abzubauen". Die LMS hatte das Beschwerdeportal vor zehn Jahren angestoßen.

Bei dem Portal gehen jährlich bis zu 1.000 Beschwerden über das Programm der privaten TV-Sender ein. Die Seite "Programmbeschwerde.de" wird von der LMS für die Gemeinschaft aller Medienanstalten in Deutschland betrieben. Die Zuschauer-Anmerkungen werden bei der LMS sortiert und an die für die einzelnen Privatsender zuständigen Medienanstalten oder an die Zuschauerredaktionen der Sender weitergeleitet. Bei Verstößen gegen Gesetze oder Richtlinien können die Medienanstalten auch Sanktionen oder Bußgelder verhängen.