Syrien weiter auf Platz eins der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen

Syrien weiter auf Platz eins der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen
Auch im April bildeten Syrer die größte Gruppe der Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asylantrag stellten. Flüchtlinge aus Serbien und Afghanistan standen an zweiter und dritter Stelle.

Die Zahl der Syrer, die um Asyl in Deutschland bitten, bleibt unverändert hoch. Wie das Bundesinnenministerium am Donnerstag mitteilte, stellten im April 1.799 Syrer erstmals oder zum wiederholten Mal einen Asylantrag in der Bundesrepublik. Die Zahl bewegte sich damit auf dem Niveau der Vormonate: Im März waren es 1.786, im Februar 1.867. Syrien lag damit im April auf der Liste der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen auf Platz eins.

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Damit haben seit Ausbruch des Krieges in Syrien mehr als 30.000 Flüchtlinge Schutz in Deutschland gesucht. Die Bundesrepublik nimmt darüber hinaus über zwei Kontingente mit insgesamt 10.000 Plätze besonders schutzbedürftige Syrer und Verwandte von in Deutschland lebenden Syrern auf. Bund und Länder verhandeln derzeit über eine Aufstockung der Kontingente.

Auf der Liste der Hauptherkunftsländer folgten nach Syrien Serbien und Afghanistan. Insgesamt wurden im vergangenen Monat den Angaben zufolge rund 11.500 Asylerst- und Folgeanträge gestellt. Das waren 34 Prozent mehr als im April 2013. Über rund 9.500 Anträge wurde im April entschieden. 1.910 Antragsteller wurden als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt. Weitere 541 Flüchtlinge erhielten subsidiären Schutz. Für 127 Antragsteller wurde ein Abschiebeverbot verhangen. Abgelehnt wurden 3.174 Personen.

Die Zahl der Asylanträge von Menschen aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina ging im April indes leicht zurück. Diese Länder will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten setzen. Menschen aus den drei Balkanstaaten könnten dadurch durch beschleunigte Asylverfahren leichter und schneller abgeschoben werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde bereits von der Bundesregierung gebilligt, muss aber noch Bundestag und Bundesrat passieren.