UN-Gericht verbietet Japan Walfang in der Antarktis

UN-Gericht verbietet Japan Walfang in der Antarktis
Japan darf keine Wale mehr in der Antarktis fangen. Der Internationale Gerichtshof entschied am Montag in Den Haag, dass das japanische Walfang-Programm keinem wissenschaftlichen Zweck dient.

Australien hatte gegen Japan geklagt. Das Urteil ist bindend, Berufung dagegen ist nicht möglich.

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Japan fängt rund tausend Wale pro Jahr. Unter der Konvention zur Regelung des Walfangs gelten für das Land Ausnahmegenehmigungen. Demnach darf Japan Wale für wissenschaftliche Zwecke fangen und töten. Nach dem Urteil der Richter in Den Haag erfüllt das japanische Walfang-Programm JAPRA II aber keine wissenschaftlichen Kriterien. Japan habe deshalb gegen die Konvention verstoßen.

Der Internationale Gerichtshof mit Sitz in Den Haag ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen. Der Gerichtshof urteilt ausschließlich in Streitigkeiten zwischen Staaten.