EKD-Synodenpräses Schwaetzer: Staatsleistungen an die Kirchen beenden

EKD-Synodenpräses Schwaetzer: Staatsleistungen an die Kirchen beenden
Die Synodenpräses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, fordert von der Bundesregierung ein Initiative, um sie staatlichen Zahlungen an die Kirchen zu beenden.

"Weil das Grundgesetz die Ablösung der Staatsleistungen vorsieht, sollten Bundesregierung und Bundestag das in der Verfassung vorgesehene Rahmengesetz vorlegen, auf dessen Grundlage Länder und Kirchen über eine Ablösung verhandeln können", sagte Schwaetzer im Interview mit der Tageszeitung "Die Welt" (Onlineausgabe). Einer Beendigung der sogenannten Staatsleistungen würden sich die "Protestanten nicht verweigern", ergänzte Schwaetzer, die seit November Präses des evangelischen Kirchenparlamentes ist.

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Die Zahlungen der Bundesländer von derzeit jährlich 460 Millionen Euro an die beiden Kirchen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück. Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen. Dieser Passus wurde ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung fällig würde. Der Bund müsste dafür ein Rahmengesetz beschließen. Zahlen müssten aber die Länder, die die Zahlungen mit den Kirchen vertraglich geregelt haben. Im Zuge der Debatte über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst waren auch die Staatsleistungen erneut in die Kritik geraten.

Schwaetzer: "Wir sperren uns nicht gegen eine Ablösung der Staatsleistungen"

Zur Frage, warum der Koalitionsvertrag von Union und SPD dazu kein Aussagen enthalte, sagte Schwaetzer: "Nach den Gründen dafür müssen Sie Union und SPD fragen. Wir sperren uns nicht gegen eine Ablösung der Staatsleistungen." Die Bundesregierung hatte kürzlich in einer Antwort auf einen Anfrage der Linkspartei im Bundestag erklärt, sie sehe keinen Handlungsbedarf für eine Rahmengesetz zur Ablösung der Staatsleistungen. Den Bundesländern stehe es auch ohne ein solches Gesetz frei, die Zahlungen über eine vertragliche Regelung im Einvernehmen mit den Kirchen umzugestalten oder aufzuheben, argumentierte die Bundesregierung. Der im Grundgesetz verankerte Auftrag zur Ablösung sei weder befristet noch sanktioniert.

Die Präses verteidigte zugleich das bundesdeutsche System der Kirchensteuer. Dieses sei auch für den Staat von Vorteil, "weil die Kirchen dem Staat Geld dafür geben, dass er als Dienstleister die Kirchensteuer einzieht".  Die 20 evangelischen Landeskirchen zahlten dafür insgesamt rund 160 Millionen Euro im Jahr.

Die frühere FDP-Ministerin Schwaetzer war im November überraschend zur neuen Präses der EKD-Synode gewählt worden. Zuvor war der Vizepräses und ehemalige bayerische Ministerpräsident, Günther Beckstein (CSU), in zwei Wahlgängen gescheitert. "Wir müssen bei Wahlen pfleglicher mit Kandidaten umgehen", folgerte Schwaetzer aus diesen Vorgängen. Auf die Frage, ob sei 2015 erneut für das Präsesamt in der neuen Synode antrete, sagte Schwaetzer: "Ich bin für 18 Monate gewählt. Punkt."