Transplantationsprozess: Zeuge rechtfertigt Richtlinien der Ärztekammer

Transplantationsprozess: Zeuge rechtfertigt Richtlinien der Ärztekammer
Der Prozesses um Manipulationen bei Organverpflanzungen an der Göttinger Universitätsklinik ist am Montag fortgesetzt worden.

Dabei ging es vor dem Landgericht auch um die Richtlinien der Bundesärztekammer für Lebertransplantationen, über die sich der Angeklagte Göttinger Mediziner laut Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen hinweggesetzt haben soll. (Az 6 Ks 4/13)

###mehr-artikel###Die Richtlinien dienten einer gerechteren Verteilung von Spenderorganen an Kranke, sagte der Kölner Medizin-Professor Tobias Beckurts als Zeuge aus. Er rechtfertigte in seiner Vernehmung diese Regelung. "Es macht keinen Sinn, einen alkoholabhängigen Menschen zu transplantieren", sagte er. Nach dem Eingriff würde ein Alkoholiker vermutlich "auch seine neue Leber zugrunde richten".

Beckurts ist Chefarzt der Abteilung Chirurgie am Krankenhaus der Augustinerinnen in Köln und Mitglied verschiedener Kommissionen der Bundesärztekammer. Bis vor sechs Jahren hat er selbst Organe verpflanzt.

In dem Verfahren ist ein früherer Oberarzt der Universitätsklinik wegen versuchten Totschlags in elf Fällen sowie wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen angeklagt. Er soll bei der Meldung von Daten seiner Patienten an die zentrale Vergabestelle von Spenderorganen Eurotransplant absichtlich falsche Angaben gemacht haben. Die Kranken seien dadurch auf der Warteliste weit nach oben gerückt.

In fünf dieser Fälle hat sich der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft über die Richtlinie der Ärztekammer hinweggesetzt, Alkoholiker vor Ablauf einer sechsmonatigen Abstinenzzeit zu transplantieren.