Seemannsmission sieht neues Seearbeitsrecht als sozialen Durchbruch

Seemannsmission sieht neues Seearbeitsrecht als sozialen Durchbruch
Im neuen internationalen Seearbeitsrecht sieht die Generalsekretärin der Deutschen Seemannsmission, Heike Proske, sozial einen "echten Durchbruch" im weltweiten Schiffsverkehr. Das am Dienstag in Kraft getretene Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO stärke die Rechte der weltweit etwa 1,5 Millionen Seeleute auf rund 65.000 Handelsschiffen, sagte Proske dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Maritime Labour Convention - kurz MLC - regele global zahlreiche Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf den Schiffen.

Das MLC ist ein völkerrechtliches Abkommen, das in nationales Recht umgesetzt werden muss, damit es wirksam wird. Zu diesem Zweck hat der Deutsche Bundestag im Februar ein Seearbeitsgesetz verabschiedet. Bundespräsident Joachim Gauck hat die MLC-Ratifizierungsurkunde in der vergangenen Woche im Verlauf des 34. Deutschen Seeschifffahrtstages in Wilhelmshaven unterzeichnet.

Ein "echter Hammer" sei, dass nun konkrete Mechanismen genannt würden, mit denen Rechte etwa zu Arbeits- und Ruhezeiten oder zur medizinischen und sozialen Betreuung durchgesetzt werden könnten, betonte Proske. Dies solle mit Kontrollen in den Häfen und Überprüfungen der Flaggenstaaten passieren. Ähnliche Sanktionsmöglichkeiten gebe es auf globaler Ebene in keinem anderen Berufsfeld.

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"Auch Schiffe unter Flaggen von Staaten, die das Seearbeitsrecht nicht ratifiziert haben, können sich den Standards nicht entziehen", bekräftigte Proske. "Sobald sie Häfen von Unterzeichnerstaaten anlaufen, können sie kontrolliert werden - und auf seiner Reise kommt eigentlich jedes Schiff in einen solchen Hafen."

Derzeit haben nach Angaben der ILO 48 Staaten die Konvention unterzeichnet. Sie regelt beispielsweise, dass sich ein Seemann bei einem Konflikt nicht unbedingt beim Kapitän, sondern im nächsten Hafen beschweren kann. Wird er krank, muss der Reeder oder der Charterer den Rückflug bezahlen, bisher musste der Seemann oft selbst die Kosten übernehmen. Geld gibt es mit der Konvention monatlich, ohne Übereinkommen wurde die Heuer nicht selten erst am Ende einer beispielsweise neunmonatigen Tour ausgezahlt.

Überdies müssen die Unterzeichnerstaaten den Seeleuten den Zugang zu sozialen Einrichtungen wie den Seemannsmissionen ermöglichen. Das Abkommen sei eine "Gemeinschaftssache", ergänzte Proske. "Regierungsvertreter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich einstimmig auf dieses Übereinkommen geeinigt." Sie sehen die Konvention übereinstimmend als Riegel gegen Sozialdumping.