Keine Ermittlungen gegen kirchenkritisches Musikvideo

Foto: dpa/Tobias Hase
Keine Ermittlungen gegen kirchenkritisches Musikvideo
Die Staatsanwaltschaft Köln wird nicht gegen das kirchenkritische Musikvideo der Komikerin Carolin Kebekus ermitteln. Der Anfangsverdacht einer Straftat sei nicht festgestellt worden, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dem epd am Mittwoch in Köln. Nach einem Aufruf der Piusbrüder hatte es knapp 100 Anzeigen von Privatpersonen gegeben.

Willuhn rechnet damit, dass ihn auch jetzt noch weitere Anzeigen erreichen. Das umstrittene Musikvideo "Dunk dem Herrn", das weiterhin auf Youtube zu sehen ist, zeigt Kebekus als rappende Nonne, die sich als "Bitch des Herrn" bezeichnet und die unter anderem ein Kruzifix leckt, sowie als kindlichen Messdiener. In dem Clip äußert die Komikerin Kritik am Zölibat, am Ideal der Jungfräulichkeit und an einer auf Hierarchie und Gehorsam ausgerichteten Struktur der katholischen Kirche.

###mehr-artikel### Laut Staatsanwaltschaft stellt das Video keinen Verstoß gegen den Blasphemie-Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches dar. Es überschreite nicht die Grenze dessen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Satire im Sinne der grundsätzlich garantierten Kunstfreiheit hinzunehmen sei, erklärte der Oberstaatsanwalt. Die satiremäßig überspitzte Darstellung habe zudem keinen beschimpfenden, sondern einen kirchenkritischen Inhalt. Auch habe sich nicht feststellen lassen, dass die Satire den öffentlichen Frieden stören könne.

Das Video sollte ursprünglich Anfang Juni in der Auftaktfolge der WDR-Reihe "Kebekus" zu sehen sein. Der Sender strich jedoch den kirchenkritischen Rap kurzfristig aus der Sendung, woraufhin sich Kebekus öffentlich von dem Kölner Sender distanzierte.