EKD zu Familie: Partnerschaft in jeder Form stärken

Partnerschaft und Familie kann viele Formen annehmen.
Foto: epd/Judith Thomandl
Die "bürgerliche Ehe als 'göttliche Stiftung'" entspricht "weder der Breite biblischer Tradition noch dem befreienden Handeln Jesu", sagt die EKD.
EKD zu Familie: Partnerschaft in jeder Form stärken
Mit der EKD-Orientierungshilfe zur Familie bahnt sich ein Paradigmenwechsel an
"Zwischen Autonomie und Angewiesenheit" heißt die neue Orientierungshilfe der EKD, die sich mit den vielfältigen Formen des familiären Zusammenlebens auseinandersetzt. Die Autoren-Kommission macht darin deutlich, dass das Miteinander in Ehe und Familie wichtig, aber nicht die einzig mögliche Lebensform ist, und entwirft das Leitbild der "partnerschaftlichen Familie". Die Form des Zusammenlebens darf dabei nicht ausschlaggebend für die Unterstützung durch die Kirche sein, schreibt die Kommission. Kathrin Jütte stellt die EKD-Schrift vor, ihr Text stammt aus der Zeitschrift "zeitzeichen" vom Juni.

Es ist ein ambitioniertes Projekt, im 21. Jahrhundert über die Lebensform Familie zu schreiben. Deshalb wundert es nicht, dass die Evangelische Kirche in Deutschland ihre neue Ori-entierungshilfe "Zwischen Autonomie und Angewiesenheit" überschrieben hat. Und diesen Spagat gilt es mit Inhalt zu füllen. Erklärtes Ziel des Textes ist es, eine "evangelische Verständigung über Ehe, Familie und Partnerschaft im beginnenden 21. Jahrhundert anzuregen". Zusammengefasst: "Wo Menschen auf Dauer und im Zusammenhang der Generationen Verantwortung für einander übernehmen, sollten sie Unterstützung in Kirche, Gesellschaft und Staat erfahren. Dabei darf die Form, in der Familie und Partnerschaft gelebt werden, nicht ausschlaggebend sein", heißt es in dem Papier.

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Und weiter: "Protestantische Theologie unterstützt das Leitbild der an Gerechtigkeit orientierten Familie, die in verlässlicher und verbindlicher Partnerschaft verantwortlich gelebt wird." Dreieinhalb Jahre haben die Kommissionsmitglieder unter der Geschäftsführung von EKD-Oberkirchenrätin Cornelia Coenen-Marx diskutiert und um Formulierungen gerungen, bevor die vorliegenden 160 Seiten vom Rat der EKD verabschiedet werden konnten.

Doch zunächst wirft die Ad-hoc-Kommission unter Vorsitz von Bundesministerin a. D. Christine Bergmann einen Blick zurück: "Der Begriff von Familie, der die verschiedenen Lebensformen umfasste, hat sich überhaupt erst im 18. Jahrhundert herausgebildet", erfährt der Leser. Die "Überhöhung der Ehe als 'objektiv sittliche Ordnung' hat eine Geschlechterordnung legitimiert, in der dem Mann als 'Haupt der Gemeinschaft' alle Entscheidungsbefugnis, alle Verfügung über das eheliche Eigentum und die Pflicht zum Unterhalt oblag", kritisieren die EKD-Experten, während "die Frau zur Einhaltung der 'ehelichen Pflichten', zu Unterordnung und Gehorsam und gemäß einer traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zur persönlichen Dienstleistung jeder Art in der Familie verpflichtet war."

Alle Formen gelebter Eltern-Kind-Beziehungen schützen

"Autonomie und Abhängigkeit waren damit höchst ungleich verteilt", fasst die Kommission zusammen. Eine Tour d'Horizon zur Geschichte der Gleichberechtigung von Mann und Frau schließt sich an. Die geht untrennbar einher mit dem Wandel der Familienformen. Dabei berücksichtigen die Kommissionsmitglieder die Unterschiede in Ost und West auch vor der Wiedervereinigung Deutschlands: "Statt auf die bürgerliche Familie für alle setzte die DDR auf Gleichberechtigung durch Erwerbstätigkeit", heißt es.

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Ausführlich geht die EKD-Schrift auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Leitbilder im Familienrecht ein. Deutlich wird: "Ehe und Lebenspartnerschaft sind auf Dauer angelegte, rechtlich verbindliche Lebensbeziehungen und begründen eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht." Ferner darf die "sexuelle Ausrichtung" nicht Grund für eine ungleiche Behandlung sein. Das heißt im Klartext: Lebenspartner dürfen wegen ihrer sexuellen Orientierung gegenüber Ehepartnern nicht diskriminiert werden.

Oder: Die Lebenspartnerschaft von Homosexuellen muss der Ehe gleichgestellt werden. Hierbei, so steht es in der Orientierungshilfe, orientiere sich das Bundesverfassungsgericht für den Schutzbereich des Artikels 6 des Grundgesetzes inzwischen an einem erweiterten Familienbegriff, nämlich an den tatsächlich gelebten Formen von Familie. Geschützt seien alle Formen gelebter Eltern-Kind- Beziehungen.

Was folgt daraus? "Ehe und biologische Abstammung sind damit nicht mehr konstituierende Merkmale von 'Familie' im Sinne des Grundgesetzes", so die Ad-hoc-Kommission. Als Wegmarke benennt sie die Reform des Kindschaftsrechts von 1998, bei der der Eltern-Kind- Beziehung ein Vorrang vor der Paarbeziehung eingeräumt wurde. Und auch die Familienrechtsreform vom 1. Januar 2008 habe mit ihrer Neuregelung im Unterhaltsrecht die Bedeutung der Ehe für die Verantwortungsgemeinschaft Familie rechtspolitisch weiter geschwächt. Eigenverantwortung und eigenständige Existenzsicherung stünden von nun an im Mittelpunkt. Erwerbsarbeit sei zum Rollenmodell und zur gesellschaftlichen Verpflichtung für beide Partner geworden.

"Partnerschaftliche Familie als Leitbild"

Bei der theologischen Orientierung räumt die Kommission ein, dass in der Vergangenheit übersehen wurde, wie die Bibel im Alten und Neuen Testament das familiale Zusammenleben in einer großen Vielfalt beschreibe. Wer die biblischen Erzählungen lese, entdecke große Familien- und Liebesgeschichten. Sie zeugten aber auch von kulturellen Traditionen, gesellschaftlichen Zwängen und einem überholten Rollenverständnis.

Die Kommissionsmitglieder unterstreichen: "Ein Verständnis der bürgerlichen Ehe als 'göttliche Stiftung' und der vorfindlichen Geschlechterhierarchie als Schöpfungsordnung entspricht weder der Breite biblischer Tradition noch dem befreienden Handeln Jesu, wie es die Evangelien zeigen." Gerade im Neuen Testament werde deutlich, dass das Miteinander in Ehe und Familie wichtig sei, aber nicht die einzig mögliche Lebensform darstelle. Schließlich gebühre der Zugehörigkeit zur Familie Gottes und der Nachfolge Jesu im Neuen Testament letztlich der Vorrang.

Doch wie steht es um die Segnung homosexueller Paare? Durch das biblische Zeugnis klinge als 'Grundton' vor allem der Ruf nach einem verlässlichen, liebevollen und verantwortlichen Miteinander, nach einer Treue, die der Treue Gottes entspreche. Somit "sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften (…) auch in theologischer Sicht als gleichwertig anzuerkennen". Es zähle zu den Stärken des evangelischen Menschenbildes, dass es Menschen nicht auf biologische Merkmale reduziere.

Ehe und biologische Abstammung sind nicht mehr konstituierende Merkmale von Familie

Die Kommissionsmitglieder fordern, die partnerschaftliche Familie zum Leitbild zu erheben und Chancengleichheit und Fairness innerhalb der Familie einen entscheidenden Wert beizumessen. Aus kirchlicher Sicht sei es erforderlich, das fürsorgliche Miteinander von Familien zu stärken – das gelte im Blick auf Zeit für Erziehung und Pflege genauso wie im Blick auf sozialpolitische und steuerliche Aspekte der Familienförderung und die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

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Welches sind die Herausforderungen, vor denen die Familienpolitik steht? Wie soll das Miteinander gestärkt werden? Die EKD-Empfehlungen sehen vor, den Sonntag als freien Tag zu schützen, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit zu garantieren. Eine gleichberechtigte Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit werde bislang zu wenig vorgelebt, sie sei weder akzeptiert noch institutionalisiert. "Warum aber sollten diese Aufgaben und Erfahrungen nur einem Geschlecht vorbehalten sein?"

"Das bisherige wohlfahrtsstaatliche Arrangement mit seiner traditionellen Familienverfassung setzte eine geschlechtshierarchische Arbeitsteilung voraus, die die Sorge für andere als Liebesdienst oder 'Arbeit aus Liebe' und somit alltägliche Haus- und Erziehungsarbeit unsichtbar und unbezahlbar gewährleistete", monieren die Verfasser. Dass das weder dem Prinzip der Gleichheit noch dem der Gerechtigkeit entspricht, liegt auf der Hand. Und deshalb müsse Familie von einer privaten Frauenangelegenheit zu einer von Männern und Frauen gemeinsam verantworteten gesellschaftspolitischen Angelegenheit werden.

Die EKD nennt das Modell "eine gerechtigkeitsorientierte Familie". Ferner benennen die Kommissionsmitglieder Themen wie häusliche Pflege, Gewalt in Familien und Migranten. Aus alledem ergibt sich für die EKD ein Umdenken in der Familienpolitik. Familienpolitik müsse als Querschnittsthema erkannt werden, klagen die Kommissionsmitglieder ein. Nachhaltig gelinge sie nur in der Verknüpfung der Politikfelder von Arbeit, Bildung, Familie und Soziales.

Die Gleichheit aller Menschen im Sinne des Evangeliums ernst nehmen

Die Empfehlungen der Denkschrift zeigen, dass "Leitlinie einer evangelisch ausgerichteten Förderung von Familien, Ehen und Lebenspartnerschaft die konsequente Stärkung von fürsorglichen familiären Beziehungen sein muss". Das heißt aber auch, dass die Form, in der Familie und Partnerschaft gelebt werden, nicht ausschlaggebend sein darf. Alle familiären Beziehungen müssen sich auf die Unterstützung durch die evangelische Kirche verlassen können. Und zwar "unvoreingenommen". Diese Anerkennung sei nicht lediglich als Anpassung an neue Familienwirklichkeiten zu verstehen, sondern als eine normative Orientierung. Es gehe darum, die Botschaft von der Freiheit und der Gleichheit aller Menschen im Sinne des Evangeliums ernst zu nehmen.

Für ein grundsätzliches Umdenken in der Neubewertung von Erwerbs- und Sorgearbeit müssten Kirche und Diakonie in öffentlichen Debatten zu den Fragen der Familien- und Sozialpolitik Stellung beziehen. Dazu bedürfe es vor allem einer gerechteren Verteilung der Haus-, Sorge- und Pflegearbeit zwischen Männern und Frauen. Zentrale Bedeutung wird dem konsequenten Ausbau einer familienunterstützenden Infrastruktur beigemessen, also dem Ausbau von Krippen und Ganztagsschulen.

Eine verstärkte Zusammenarbeit von diakonischen Einrichtungen und Kirchengemeinden kann dabei zur Verbesserung der Angebote für Familien beitragen. Auch würde die Kommission die Einführung eines Siegels "familienkompetente Gemeinde" begrüßen. Damit könnten EKD-weit Gemeinden motiviert werden, ihre Angebote zu erweitern und auf die neuen Verhältnisse einzugehen.


 

Der vorstehende Text erschien in der Ausgabe 6/2013 des Magazins "zeitzeichen - Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft" und wird auf evangelisch.de mit freundlicher Genehmigung der "zeitzeichen"-Redaktion publiziert.