Aung San Suu Kyi will Präsidentin von Birma werden

Foto: dpa/Michael Reynolds
Aung San Suu Kyi will Präsidentin von Birma werden
Birmas Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi steht für das Präsidentschaftsrennen 2015 bereit. "Ich will für die Präsidentschaft kandidieren, ich sage das ganz offen", erklärte die 67-Jährige am Donnerstag auf dem Weltwirtschaftsforum Ostasien in der birmanischen Hauptstadt Naypyidaw.

Vor Suu Kyis Kandidatur müsste noch die umstrittene Verfassung von 2008 geändert werden, weil diese Bürger mit ausländischen Ehepartnern oder Kindern von den höchsten politischen Ämtern ausschließt.

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Beide Söhne Suu Kyis besitzen die britische Staatangehörigkeit. Auch ihr 1999 an Krebs verstorbener Ehemann Michael Aris war Brite. Suu Kyis Partei, die Nationale Liga für Demokratie (NLD), macht sich für eine Änderung der Verfassung stark. Allerdings ist sie auf Unterstützung des Militärs angewiesen, das unabhängig von Wahlen ein Viertel aller Abgeordnetensitze innehat und ein umfassendes Vetorecht besitzt.

Kritik an Suu Kyi: Nicht eindeutig gegenüber Menschenrechtsverletzungen

Die Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyi hatte bereits in Interviews ihre politischen Ambitionen angedeutet, aber noch nie so deutlich wie jetzt ihre Bereitschaft für eine Präsidentschaftskandidatur erklärt. Sie wäre nicht ehrlich, wenn sie sagen würde, dass sie dieses Amt nicht anstrebe, erklärte sie. Suu Kyi forderte auf dem Gipfel, dass alle Einwohner Birmas vom Prozess der Öffnung profitieren müssten.

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Birma wurde Jahrzehnte lang vom Militär beherrscht wurde, seit zwei Jahren hat das südostasiatische Land eine quasi zivile Regierung. Suu Kyi, die zwischen 1989 und 2010 überwiegend unter Hausarrest stand, gewann mit ihrer NLD im April 2012 haushoch Nachwahlen zum Parlament, wo die Partei nun als Opposition vertreten ist.

Seitdem wächst allerdings auch die Kritik an Suu Kyi: Menschenrechtler und Vertreter ethnischer Minderheiten werfen ihr vor, sie beziehe nicht deutlich genug Stellung zu anhaltenden Menschenrechtsverletzungen. Sie beziehen sich sowohl auf Übergriffe der Streitkräfte auf Angehörige der Kachin-Minderheit im Norden als auch auf die Verfolgung der muslimischen Rohingya-Volksgruppe.