Türkische Zeitung "Sabah" kann von NSU-Prozess berichten

Türkische Zeitung "Sabah" kann von NSU-Prozess berichten
Das Oberlandesgericht München hat am Montag bekanntgegeben, welche Medien im Losverfahren Plätze für den NSU-Prozess erhalten.

Drei der 50 Plätze gehen an türkische Zeitungen, einen davon erhält die Zeitung "Sabah". Einen Platz erhält die türkische Nachrichtenagentur Ihlas Haber Ajansi. Ein Platz geht an das Istanbuler Büro des Nachrichtensenders Al Dschasira. Auch der griechische Sender ERT erhält garantierten Zugang zum Prozess.

Bei den deutschen Medien erhielten sowohl die Nachrichtenagentur dpa als auch dpa Englisch einen Platz. Losglück hatten auch die ARD, der Westdeutsche Rundfunk, der Deutschlandfunk, der Bayerische Rundfunk, der Südwestdeutsche Rundfunk und das ZDF. Bei den Privatsendern gingen Plätze unter anderem an RTL2, Kabel 1, an Ebru TV und an einige private Radiosender.

Acht der zehn NSU-Mordopfer waren türkischstämmig

"Bild" wird ebenso über den Prozess berichten können wie "Focus" und "Spiegel". Einen Platz erhielt auch das "Süddeutsche Zeitung Magazin". Mehrere Plätze gingen an Regionalzeitungen wie die "Stuttgarter Zeitung", die "Lübecker Nachrichten" und die "Allgäuer Zeitung". Weitere Plätze gingen an das "Svenska Dabgladet", den Radiosender France 2, NOS und die "Neue Zürcher Zeitung".

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Der Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe beginnt am 6. Mai. Zunächst war der 17. April als Starttermin vorgesehen. Nach der ursprünglichen Entscheidung des Gerichts, nach der die Sitzplätze streng nach Eingang der Anmeldungen vergeben wurden, hatten türkische Medien keine garantierten Sitzplätze bekommen.

Gegen diese Entscheidung hatte die türkische Zeitung "Sabah" geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der NSU-Taten eine angemessene Zahl von Sitzplätzen erhalten müssen. Acht der zehn NSU-Mordopfer waren türkischstämmig, eines griechischstämmig. Das Gericht hatte den Prozess nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschoben und ein neues Akkreditierungsverfahren eröffnet.