Telefonterrorist muss zwei Jahre ins Gefängnis

Telefonterrorist muss zwei Jahre ins Gefängnis
Massiver Telefonterror kann nach einem Gerichtsurteil mit rund zwei Jahren Haft bestraft werden. Im konkreten Fall bestätigte das Oberlandesgericht Hamm eine vom Amtsgericht Bielefeld angeordnete Haftstrafe von 720 Tagen, wie das Gericht am Montag in Hamm mitteilte.

Ein Mann aus Seelze bei Hannover hatte laut Gericht auch nach mehrmaligen Verboten und Ermahnungen eine Bielefelderin mit Hunderten von Anrufen, E-Mails und SMS bedroht. Außerdem hatte er der Frau, die Angst vor Spinnen hat, ein Päckchen mit einer lebenden Vogelspinne in den Briefkasten gelegt, getarnt als Geschenk für den Sohn.

Vogelspinne im Briefkasten

Die Frau leide sehr unter den ständigen Verstößen und müsse Ängste aushalten, weil der Mann sich durch die bisherigen Maßnahmen nicht habe beeindrucken lassen, erläuterte das Gericht. Deshalb halte es der erste Senat für geboten, den Rahmen der Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren nahezu gänzlich auszuschöpfen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mit einer Gewaltschutzanordnung war dem 36-Jährigen laut Gericht bereits Kontakt über Telefon, Briefe oder E-Mail verboten worden. Außerdem sollte er mindestens 20 Meter Abstand von der 44-jährigen Frau und ihrer Wohnung halten. Nachdem der Mann die Anordnungen ignorierte, verhängte das Amtsgericht Bielefeld 90 Tage Ordnungshaft. Nach weiteren Verstößen, wie mehr als 450 Anrufen innerhalb von vier Monaten, ordnete das Bielefelder Gericht weitere 630 Tage Haft an. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde des Mannes ab.