Kabinett berät Sterbehilfe-Gesetzentwurf

Kabinett berät Sterbehilfe-Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit dem umstrittenen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Sterbehilfe.

Der Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, nur die gewerbliche Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen. Wer mit Suizidbeihilfe Geld verdient, müsste demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen.

###mehr-artikel### Angehörige, Freunde oder andere nahe stehende Menschen sollen sich dagegen nicht strafbar machen, wenn sie Sterbehilfe leisten. Dies können auch Ärzte oder Pfleger sein, wenn sie ein enges Verhältnis zum Sterbewilligen haben.

Das Strafrecht habe sich in solchen schwierigen Konfliktsituationen zurückzuhalten, so die Auffassung der Bundesjustizministerin. Der Entwurf war in den vergangenen Wochen bei Kirchenvertretern, Politikern der CDU und CSU, Patientenorganisationen und Ärzten auf Kritik gestoßen.

Neben dem Sterbehilfe-Gesetzentwurf befasst sich das Kabinett unter anderem auch mit dem heftig debattierten Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie der Senkung der Rentenbeiträge.