Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Italien wegen PID-Verbot

Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Italien wegen PID-Verbot
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien wegen des Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) verurteilt.

Der Straßburger Gerichtshof gab am Dienstag einem römischen Paar recht, das dagegen geklagt hatte. Bei Embryonen im Uterus der Frau als gesunder Trägerin einer Genkrankheit war wiederholt eine Stoffwechselkrankheit aufgetreten. Das Gericht verurteilte Italien zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 15.000 Euro.

###mehr-artikel### Rosetta Pavan und Walter Costa hatten durch die Geburt ihrer an Mukoviszidose erkrankten Tochter 2006 erfahren, dass sie gesunde Träger der Genkrankheit sind, die zu schweren Atembehinderungen führt. Nachdem der Gendefekt auch während der zweiten Schwangerschaft 2010 beim Embryo nachgewiesen wurde, ließ die Frau nach Angaben des Gerichts eine Abtreibung vornehmen.

Statt PID war später Abtreibung möglich

Nach italienischem Recht konnte das Paar auf eine künstliche Befruchtung zurückgreifen. Vor der Einpflanzung in den Uterus dürfen die Embryonen in Italien jedoch nicht per Präimplantationsdiagnostik auf genetische Krankheiten hin untersucht werden. Wenn später Gendefekte festgestellt werden, darf die Schwangerschaft hingegen abgebrochen werden.

Nach Auffassung der Straßburger Richter zwingt die italienische Rechtslage gesunde Träger von Genkrankheiten, das Risiko einer Schwangerschaft einzugehen, um diese gegebenenfalls abzubrechen, wenn bei vorgeburtlichen Tests Krankheiten am Embryo festgestellt werden. In ihrem jüngsten Urteil hätten sie diese Rechtslage als "unverhältnismäßigen" Eingriff in das durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf die Achtung ihres Privat- und Familienlebens eingestuft, heißt es in einer Erklärung des Gerichtshofs. Italien kann innerhalb der nächsten drei Monate Einspruch gegen das Urteil einlegen.