Zwischen Gema und GEZ: Jugendarbeit im Gebührendschungel

Foto: epd-bild/Friedrich Stark
Jugendliche bei einem kirchlichen Techno-Gottesdienst. Künftig werden für solche Veranstaltungen möglicherweise höhere Gebühren fällig.
Zwischen Gema und GEZ: Jugendarbeit im Gebührendschungel
Was sich für kirchliche Jugendgruppen bei den Mediennutzungskonsten ändert
Christliche Jugendarbeit lebt auch vom Medieneinsatz: Egal ob ein Blockbuster per Beamer an die Wand geworfen wird, Musik über große Boxen ertönt oder Liedzettel kopiert werden - in Deutschland sind dafür Gebühren zu entrichten. Damit bezahlen die Verwertungsgesellschaften die Urheber. Auch für Fernseher, Radio und Internet sind Kosten fällig. Ob Gema oder GEZ, im nächsten Jahr gibt es viele Veränderungen, die auch die Jugendarbeit betreffen. Evangelisch.de gibt einen Überblick.
23.11.2012
evangelisch.de
Thomas Klatt und Paul Crone

Evangelische Jugendarbeit und Musik

Musik kommt in der kirchlichen Arbeit vielfältig zum Einsatz: in Gottesdiensten, Andachten, Konzerten oder bei Discoveranstaltungen. Musik macht die Jugendarbeit lebendig. Normalerweise müsste jeder Einsatz von Musik bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft, der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) abgegolten werden.

Um die Gemeinden zu entlasten, hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) Verträge mit der Gema und anderen Verwertungsgesellschaften abgeschlossen - die Verwertungsrechte werden von der EKD stellvertretend für alle Kirchengemeinden bezahlt. Der Gema-Rahmenvertrag umfasst pauschal alle Gottesdienste. Für christliche Andachten oder Jugendgottesdienste fallen also erst einmal keine weiteren Kosten an. Konzerte sind allerdings nur abgedeckt, wenn dabei klassische Musik, neues geistliches Liedgut oder Gospels gespielt werden.

Konzerte und Tanzveranstaltungen

Anderes gilt für Tanzveranstaltungen sowie Konzerte, bei denen zum Beispiel Popmusik gespielt wird. Dann greift der EKD-Pauschalvertrag nicht mehr. Jede öffentliche Aufführung von Musik muss angemeldet und auch vergütet werden. Der Preis richtet sich nach Raumgröße und Preis der Veranstaltung. Nach den bisher geltenden Tarifen werden beispielsweise bei einem Eintritt von höchstens einem Euro und 200 Quadratmetern Fläche 35,10 Euro Vergütung fällig.

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Ab  1. April 2013 soll eine neue Tarifstruktur gelten. Sie lässt die Preisstufen linearer als bisher steigen. Ob es teurer oder billiger wird, hängt immer noch von Raumgröße und Eintrittspreis ab. Je größer die bespielte Fläche und je höher der Eintrittspreis, desto kostspieliger. Gerade bei großen Flächen wie etwa Kirchen könnten Veranstaltungen auch mit niedrigem Eintrittspreis der Kostenfrage zum Opfer fallen, weil die Anzahl der zahlenden Besucher (und damit die Einnahmen) in den Tarifen der Gema nicht berücksichtigt sind.

Kein Jugendleiter sollte es versäumen, seine Veranstaltungen im Voraus zu melden, rät Ottokar Schulz, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej). "Die Gema hat überall Kontrolleure. So etwas wissen die von Plakataushängen oder kurzen Ankündigungen in der Lokalpresse - selbst wenn es nur in der 'Bäckerblume' steht." Sollte ein Jugendleiter die Veranstaltungen nicht vorab melden, seien Strafgebühren im Nachhinein durchaus möglich, warnt Schulz.

Nutzung von Noten und Texten

Eine ganz andere Baustelle ist die Nutzung und Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken in schriftlicher Form - also von Büchern, Zeitungsartikeln und auch Liedtexten. Hier sind andere Verwertungsgesellschaften als die Gema zuständig. Fotokopien von Noten und Liedtexten für den gottesdienstlichen Gebrauch ermöglicht ein weiterer Rahmenvertrag der EKD mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition.

Vervielfältigungen von Texten, Gedichten und auch Gebeten sind dagegen bei einer weiteren Verwertungsgesellschaft abzugelten, der VG Wort. Ist der Autor kein Mitglied der VG Wort, muss bei ihm eine Genehmigung eingeholt werden, bevor die Texte vervielfältigt werden. Seitens der EKD gibt es zwar einen Pauschalvertrag mit der Verwertungsgesellschaft, aber gilt nur für Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Fachhochschulen.

Bei Liedtexten gibt es noch eine andere Möglichkeit, die der Gesamtverband des Christlichen Vereins Junger Menschen (CVJM) nutzt: "Wir haben zum Glück über die Christian Copyright Licensing (CCLI) Deutschland GmbH in Lüdenscheid einen Rahmenvertrag geschlossen", sagt Maren Kockskämper, Leiterin des CVJM-Referats Kommunikation. Die Verwertungsgesellschaft hat sich auf christliche Lieder spezialisiert und will die christliche Musik fördern.

Filmvorführungen in der Jugendarbeit

Über die CCLI seien auch Filmlizenzen etwa für einen Kinoabend im Jugendheim abgesichert, erklärt Kockskämper weiter. Denn normalerweise sind Video und DVD nur für den privaten Gebrauch gedacht, für eine öffentliche Vorführung ist eine Erlaubnis des Filmproduzenten erforderlich - oder eben eine Lizenz, die über eine Verwertungsgesellschaft erteilt werden kann. Die EKD hat keinen Pauschalvertrag mit einer Film-Verwertungsgesellschaft. In den Landeskirchen gibt es aber Medienzentren, in denen Filme mit entsprechender Lizenz auch für die Vorführung in der Jugendgruppe ausgeliehen werden können.

Rundfunkgebühren

Ein weiterer Kostenfaktor ist die Rundfunkgebühr, die bis Ende des Jahres noch jeder Besitzer eines Fernsehers, Radios oder internetfähigen Geräts entrichten muss. Erhoben wird sie von der GEZ – der Gebühreneinzugszentrale. Hier wird das System ab 2013 umgestellt. Dann bezahlt jeder Haushalt einen sogenannten Rundfunkbeitrag von pauschal 17,98 Euro im Monat. Im nicht privaten Bereich - dazu gehören die Kirche und die angeschlossenen Jugendeinrichtungen - wird der Beitrag für jede Betriebsstätte abhängig von der Anzahl der Beschäftigten erhoben. Die EKD weist in einem Merkblatt auf die wichtigsten Änderungen durch den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag hin.

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Der CVJM-Gesamtverband füchtet allerdings eine weitere Änderung, nämlich dass "Betriebsstätten mit entgeltlichen Hotel- und Gästezimmern auch in kirchlichen Bildungshäusern und vergleichbaren Einrichtungen" zusätzlich zum Grundbetrag 5,99 Euro für jedes Zimmer zu zahlen haben. Nach den Worten von Maren Kockskämper wäre das "absolut unbillige Härte für alle Betreiber dieser Häuser" - zumal in Gäste- und Selbstversorgerhäusern keine TV- oder Radiogeräte zur Verfügung gestellt würden. Mit mehr als 150 Häusern käme allein auf den CVJM eine jährliche Mehrbelastung von rund einer Million Euro zu. Das sei kaum zu bewältigen, sagt Kockskämper.

Ob es so weit kommt, ist offen. Auf der Homepage zum neuen Rundfunkbeitrag heißt es: "Beitragsfrei sind außerdem Gästezimmer, die ausschließlich Personen zur Verfügung gestellt werden, die an den Bildungsveranstaltungen der Einrichtungen teilnehmen." Sollten die Gästehäuser aber doch zur Kasse gebeten werden, hofft Kockskämper, dass die "Regelungen überarbeitet werden". Auch aej-Vertreter Schulz hofft, dass ähnlich wie mit der Gema auch mit der GEZ eine vereinfachte Pauschale für alle kirchlichen Häuser ausgehandelt werden kann.