SPD-Vize Özoguz warnt vor Panikmache um Paralleljustiz

SPD-Vize Özoguz warnt vor Panikmache um Paralleljustiz
Mit Blick auf die Diskussion um eine islamische Paralelljustiz in Deutschland warnt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz vor Panikmache.

Die Debatte um eine Paralelljustiz und die Anwendung der Scharia in Deutschland werde zu emotional geführt, sagte die Bundestagsabgeordnete in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Union veranstaltet an diesem Montag einen Kongress zum Thema "Paralelljustiz in Deutschland". Der Titel der Tagung suggeriere etwas, "das es bei uns in der Praxis so grundsätzlich und umfassend nicht gibt". Özoguz betonte: "Grundsätzlich darf die Anwendung von ausländischem Recht in Deutschland im Einzelfall nur geschehen, wenn sie nicht mit dem Grundgesetz kollidiert."

"Wissen kann in diesem Zusammenhang nicht schaden"

Beispiele zeigten, dass die Anwendung dann Sinn mache, wenn es beispielsweise für die Frau nach deutschem Recht zu unnötigen Nachteilen käme. "Dies ist zum Beispiel im Erb- und Scheidungsrecht, aber auch im Wirtschaftsrecht der Fall", sagte Özoguz. "Es muss mit der generellen Vorstellung aufgeräumt werden, es gebe ein einziges Scharia-Recht", betonte sie. "Wissen kann in diesem Zusammenhang nicht schaden." Die Scharia beinhalte Lebensweisen und Normen und sei ein sehr komplexes System, das von Land zu Land unterschiedlich ausgeprägt sei.

Özoguz befürwortet auch außergerichtliche Schlichtungsstellen: "Es kann durchaus Sinn machen, wenn man auf diese Weise versucht, zur Einigung zu kommen", sagte sie und verwies auch auf kirchliche Schlichtungsstellen.

Ein Modell wie in Großbritannien, wo es mit dem "Muslim Arbitration Tribunal" eine offizielle islamische Schlichtungsstelle für Erbschafts-, Familien- und Handelsstreitigkeiten gibt, hält die Politikerin nicht für unmittelbar erforderlich. Die Herkunft der Migranten sei unterschiedlich: "In Deutschland kommt die größte Gruppe aus der Türkei, wo es keine Scharia-geprägte Rechtsprechung gibt, sondern diese auf dem vor mehr als 80 Jahren übernommenen und nur teilweise angepassten Schweizer Zivilrecht beruht." In Großbritannien sei die Herkunft der Migranten schon aufgrund der Kolonialgeschichte anders.