Amnesty pocht auf Menschenrechte in der Asylpolitik

Aussetzung vom Familiennachzug zu subsidiär geschützten Personen beenden.
Foto: epd-bild/Christian Ditsch
Geflüchtete mit subsidiärem Schutz hatten in Berlin für Familienzusammenführung demonstriert. Amnesty rief den deutschen Bundestag dazu auf, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Personen zu beenden.
Amnesty pocht auf Menschenrechte in der Asylpolitik
Amnesty International hat die Achtung der Menschenrechte in der Asylpolitik angemahnt. Zum Abschluss ihrer Jahresversammlung im niedersächsischen Papenburg kritisierten die rund 500 Delegierten zudem das bayerische Polizeiaufgabengesetz.

Sie forderten die Bundesländer und die Länderparlamente auf, bei der Novellierung ihrer Polizeigesetze die Einhaltung menschenrechtlicher Standards und rechtsstaatlicher Prinzipien sicherzustellen. 

Unter anderem forderte Amnesty den deutschen Bundestag dazu auf, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Personen zu beenden. Das Ziel müsse sein, wieder zu der ursprünglich am 1. August 2015 eingeführten Regelung zurückzukehren. Diese sah vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie den Familiennachzug für Menschen mit Flüchtlingsschutz.


Die Jahresversammlung fordert die Bundesregierung weiterhin auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte unabhängige Asylverfahrensberatung umzusetzen. Die Beratung dürfe nicht nur Organisationen überlassen werden, die von staatlichen Stellen ausgewählt werden, sondern müsse auch allen anderen Initiativen und Organisationen erlaubt sein.

Mit großer Sorge betrachte Amnesty die aktuelle Diskussion um neue Polizeigesetze, hieß es. Das betreffe besonders das gerade verabschiedete bayerische Polizeiaufgabengesetz. Amnesty kritisierte das Gesetz, da es an vielen Stellen menschenrechtliche Grundsätze einschränke und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletze. Dies geschehe zum Beispiel durch die Nutzung unbestimmter Begriffe wie "drohender Gefahr" oder niedrigere Hürden für den Einsatz militärischer Waffen wie Handgranaten, Sprenggeschosse oder Maschinengewehre.