EKD-Datenschutzbeauftragter fordert Debatte über Facebook-Nutzung

kirchliche Nutzung sozialer Netzwerke im Internet
Foto: Sarika Feriduni/evangelisch.de
Braucht die Kirche einen eigenen Messengerdienst?
EKD-Datenschutzbeauftragter fordert Debatte über Facebook-Nutzung
Der Datenschutzbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Michael Jacob, vermisst eine ethische Diskussion über die kirchliche Nutzung sozialer Netzwerke im Internet.

"Ich möchte stärker eine Debatte darüber führen, wem wir unsere Daten anvertrauen, auf welche Unternehmen wir uns da stützen", sagte Jacob in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Thema Digitalisierung verlange innerhalb der Kirche dringend nach einer ethischen Debatte. Es fehle "eine grundsätzliche Unterfütterung des Themas", kritisierte Jacob. Dafür müssten sich die Theologen noch stärker für das Thema interessieren, sagte er.

"Meine Kollegen und ich werden da nicht lockerlassen - egal, ob es sich um eine Kirchengemeinde im Ostwestfälischen handelt oder um das Verhalten von kirchenleitenden Persönlichkeiten bei Facebook", sagte Jacob. Unter anderen ist der oberste Repräsentant der EKD, der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm, ein reger Facebook-Nutzer, der Stellungnahmen und Gedanken zu aktuellen Ereignissen dort veröffentlicht.

Jacob sagte mit Blick auf Bedford-Strohm, der Datenschutzbeauftragte komme erst ins Spiel, wenn personenbezogene Daten betroffen seien. "Wenn von offizieller Seite Stellungnahmen in soziale Netzwerke eingestellt werden, ist das nicht zwangsläufig der Fall", erklärte er, ergänzte aber auch: "Eine andere Frage ist aber, was für ein Bild wir in der Öffentlichkeit abgeben."

Das Parlament der EKD, die Synode, hatte im November ihr neues Datenschutzgesetz verabschiedet, das auch Anpassungen an die bald inkraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält. Jacob erläuterte, das alte EKD-Datenschutzgesetz habe eine Facebook-Nutzung untersagt, weil Datenverarbeitungen außerhalb eines Mitgliedsstaats der EU danach nicht zulässig waren. Das neue Gesetz habe nicht mehr dieses strikte Verwertungsverbot. "Die Nutzung wird damit zunächst einmal rechtskonformer. Ob die Nutzung damit auch dauerhaft datenschutzkonform ist, muss noch geklärt und entschieden werden", sagte er.

Grundsätzlich ablehnend äußerte sich Jacob zum Messenger WhatsApp, weil er auf das Handy-Telefonbuch des Nutzers zurückgreift: "Automatisch werden damit in meiner WhatsApp-Kontaktliste Menschen aufgeführt, von denen ich dafür nach unseren Datenschutzregeln eigentlich eine Einverständniserklärung einholen müsste." Der Jurist plädierte für einen eigenen Messengerdienst innerhalb der evangelischen Kirche. "Den können wir programmieren, auf deutschen Servern speichern und die Hoheit über die Daten behalten", sagte Jacob.