EU-Kommission musste kein Gesetz zu Embryonen vorlegen

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Die EU-Kommission hat einem aktuellen Urteil zufolge trotz einer Bürgerinitiative keinen Gesetzesvorschlag gegen die Zerstörung menschlicher Embryonen vorlegen müssen.
EU-Kommission musste kein Gesetz zu Embryonen vorlegen
Die EU-Kommission hat einem aktuellen Urteil zufolge trotz einer Bürgerinitiative keinen Gesetzesvorschlag gegen die Zerstörung menschlicher Embryonen vorlegen müssen. Das Gericht der Europäischen Union erklärte am Montag in Luxemburg, die Kommission habe ihre Entscheidung hinreichend begründet und bei der Beurteilung der Rechtslage keinen offensichtlichen Fehler begangen. (AZ: T-561/14)

2012 hatte sich das Bündnis "One of us" ("Einer von uns") bei der EU als Europäische Bürgerinitiative registrieren lassen, wie das EU-Gericht rekapitulierte. Die Initiative wollte erreichen, dass die Union die Finanzierung von Tätigkeiten unterbindet, die mit der Zerstörung von Embryonen insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungszusammenarbeit und öffentliche Gesundheit verbunden sind. Eingeschlossen sein sollte die Finanzierung von Abtreibungen.

Die Initiative legte demnach 2014 die erforderliche Zahl von einer Million Unterschriften in Brüssel vor. Die Kommission teilte im selben Jahr mit, dass sie nicht tätig werden wolle. Daraufhin wandten sich die Initiatoren an das Luxemburger Gericht.

Dieses erklärte nun, dass die Kommission durch eine Bürgerinitiative nicht dazu gezwungen werden könne, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Andernfalls würde ihr "jedes Ermessen bei der Ausübung ihres Initiativrechts für Gesetzesvorschläge" genommen.

Das Gericht gestand der Kommission auch zu, ihre Absage hinreichend begründet zu haben. Die Kommission habe ausgeführt, dass die EU bereits jetzt "keine Zerstörung menschlicher Embryonen finanziere". Was ein Verbot der Finanzierung von Abtreibungen in Entwicklungsländern angehe, verwies die Kommission laut Gericht plausibel auf das Ziel der Müttergesundheit.