Zahl der Zweit-Asylanträge in Deutschland stark gestiegen

Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Zirndorf: Meldebescheinigung für Asylsuchende.
Foto: dpa/Daniel Karmann
Es wird nur ein Bruchteil von subsidiär Schutzberechtigten wieder in das für sie zuständige Land abgeschoben, da nicht sichergestellt werde kann, daß sie in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft dort Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen haben.
Zahl der Zweit-Asylanträge in Deutschland stark gestiegen
Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge von bereits in anderen EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen hat sich einem Zeitungsbericht zufolge mehr als verdoppelt. 2017 seien 8.210 solcher Anträge verzeichnet worden, im Jahr zuvor seien es 2.997 gewesen, berichtete die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Zwar würden diese Anträge grundsätzlich nicht zur Anerkennung führen, weil sie als "unzulässig" gar nicht erst bearbeitet würden. Dennoch werde nur ein Bruchteil dieser weitergereisten Schutzberechtigten wieder in das für sie zuständige Land abgeschoben.

Ganz exakt lasse sich die Zahl der Rückführungen dieser Gruppe nicht ermitteln, berichtete die Zeitung weiter. Die Zahl habe 2017 höchstens bei 1.428 gelegen, wie aus Antworten der Bundesregierung auf Linkspartei-Anfragen hervorgehe. Obwohl es für schon anderswo anerkannte Flüchtlinge unmöglich sei, in Deutschland einen weiteren Schutztitel zu erhalten, könnten sie gegen ihre Abschiebung klagen, hieß es weiter. Laut dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Christian Gau, gebe es "inzwischen eine Vielzahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, durch die Abschiebungen von Schutzberechtigten nach Italien und andere EU-Länder unterbunden worden sind, insbesondere bei Erkrankten oder Alleinerziehenden".

Häufig werde in den jeweiligen Entscheidungen "auch darauf abgestellt, dass in dem betreffenden Land nicht sichergestellt ist, dass Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zumindest in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen haben", zitierte die "Welt am Sonntag" den Verwaltungsrichter weiter. Gau sagte, es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass in anderen Staaten anerkannte Schutzberechtigte, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, in ihren Aufnahmestaat zurückgebracht werden müssten: "Schon deswegen, weil die Verhinderung des sogenannten asylum shopping eines der Ziele des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist". Die Realität sehe jedoch anders aus.