Offen über sexuellen Missbrauch sprechen? So kann die Kirche das schaffen

Missbrauch in der Kirche
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Offen über sexuellen Missbrauch sprechen? So kann die Kirche das schaffen
Karla und Kerstin wurden Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre von evangelischen Pfarrern sexuell missbraucht. Beide kämpfen nicht nur mit den Folgen des Missbrauchs, sondern auch mit denen des kirchlichen Umgangs mit ihnen.

Manchmal kommt es vor, dass jemand einen Schal trägt - in dem gleichen Rot, das auch sein Schal hatte. Der Schal des evangelischen Pfarrers, der Katarina über mehrere Jahre hinweg sexuelle Gewalt angetan hat. Dann steht Katarina*, die heute Mitte 40 ist, wie unter Schock. Die Luft bleibt ihr weg, ihr wird heiß und es kann passieren, dass sie einfach hemmungslos zu weinen beginnt. Das gleiche Gefühl überkommt sie, wenn sie eine Kirche betreten muss - wie zum Beispiel zur Taufe des Kindes von Freunden. "Ich habe das ausgehalten, ertragen. Aber hinterher bin ich wieder zusammengebrochen."

Als Katarina die sechsjährige Beziehung zu dem verheirateten evangelischen Pfarrer beendet, der über 30 Jahre älter ist als sie, ahnt sie zunächst noch nicht, was ihr da eigentlich widerfahren ist. Katarina war 14 Jahre alt, im Konfirmandinnenalter, als er sie aussuchte. Sie war 17 Jahre alt, als das sexuelle Verhältnis begann, und 23, als sie es schaffte zu gehen. "Erst langsam ist das alles nach und nach in mein Bewusstsein gekrochen", sagt sie. Viele Jahre Depression liegen hinter ihr, als sie das erste Mal für sich formulieren kann: "Diese Beziehung hatte Aspekte sexuellen Missbrauchs." Nachdem sie sich getraut hatte, dies zu denken, entwickelte sich allmählich die Erkenntnis: "Er hat mich missbraucht."

"Für meine Freundinnen und mich war er tatsächlich eine Gott-gleiche Figur"

Heute weiß Katarina, dass sie nicht die Einzige war. Sowohl vor als auch nach ihr hatte der Pfarrer sexuelle Beziehungen zu Mädchen ihres Alters. Er war dabei planvoll vorgegangen, hatte bei Katarina und den anderen jeweils über einige Jahre hinweg eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut, bevor er den ersten sexuellen Übergriff wagte. Im Nachhinein weiß Katarina, dass er eine klassische Täterstrategie verfolgt hat - und sie ein klassisches Opfer war.

Katarina hat in den 2000er Jahren ihre Traumafolgen, Bindungs- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Angstattacken, in vielen Therapien halbwegs in den Griff bekommen. Erst vor drei Jahren, als sie sich einigermaßen stabil fühlte, hat sie beschlossen, gegen das öffentliche Bild dieses Pfarrers, der all die Jahre weiter als beliebter Gemeindepfarrer gearbeitet hat, Einspruch zu erheben: "Die Menschen in der Gemeinde haben ihn verehrt. Er galt als fortschrittlich angesichts des konservativen Mainstreams", erzählt Katarina. "Für meine Freundinnen und mich war er tatsächlich eine Gott gleiche Figur." Von Gott ist in Katarinas Leben nur das Leid übrig geblieben, dass sie bis zum heutigen Tage spontan überfallen kann. "Erst vergangenen Monat hatte ich wieder so eine Phase, in der ich unter unkontrolliertem Weinen zur Arbeit gefahren bin."

Vor drei Jahren, im Jahr 2015, wandte sich Katarina an die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Die Gleichstellungsbeauftragte schlug ein Treffen im "Frauennotruf Hannover" vor. Claudia Chodzinski, Beraterin im Notruf, bot an, beim Gespräch dabei zu sein. Seitdem haben Katarina und Claudia Chodzinski sich 18 Mal mit Vertretern der hannoverschen Landeskirche im Büro des Notrufs getroffen. Katarina hat mittlerweile eine Anerkennungszahlung bekommen, die ihre Therapiekosten, natürlich aber nicht die psychischen und wirtschaftlichen Folgen aufwiegt, die sie bis heute treffen. Wegen ihres Traumas hat sie erst spät ihren Beruf ergriffen und bis heute kann sie nur in Teilzeit arbeiten. Ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den Pfarrer war nicht mehr möglich, er starb im Jahr 2013.

Es ist gut, dass sich die evangelische Kirche in Katarinas Fall ihrer Verantwortung stellt. Dass sie einer Betroffenen zuhört und anerkennt, was ihr geschehen ist.

Als im Jahr 2010 der jahrelange Missbrauch an der Odenwaldschule und auch in evangelischen und katholischen Schulen und Kinderheimen die Diskussion beherrschte, war das Thema für die evangelischen Landeskirchen längst nicht neu. Schon seit vielen Jahren haben die Landeskirchen Fachkräfte, die Betroffenen weiterhelfen sollen.

Verlässliche Strukturen sollen ermutigen

Und seither ist auch in der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) einiges passiert. Im Juni 2012 fassten die Landeskirchen der EKD in ihrer Kirchenkonferenz einen Beschluss, in dem es heißt:

"Die evangelische Kirche unterstützt die von sexualisierter Gewalt Betroffenen und tritt nachdrücklich für  Aufarbeitung und Prävention derartiger Übergriffe in ihren Einrichtungen ein. Klare Verfahrensweisen und  verlässliche Strukturen sollen die Betroffenen ermutigen, ihr Schweigen zu brechen und sich gegenüber Vertrauenspersonen mit der Gewissheit öffnen zu können, dass ihnen schnell und in professioneller Weise geholfen wird."

Zudem unterschrieb die EKD verschiedene Vereinbarungen mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Die Landeskirchen befragten ihre Dekanate, diese wiederum richteten Arbeitsgruppen ein, die Präventionsmaßnahmen für ihre Kirchengemeinden erarbeiten sollten.

"Missbrauch holt Institutionen wieder ein"

Doch Heiner Keupp, der als Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Menschen anhört, die Opfer sexueller Gewalt in der Kirche geworden sind, sieht auch im Jahr 2018 noch einige Missstände, die die evangelischen Landeskirchen nicht gelöst haben: "Die Verfahren müssen zügiger bearbeitet und kürzer werden, es bedarf eines von den Kirchen unabhängigen Rechtsbeistandes und das Recht auf Akteneinsicht. Betroffene brauchen schneller und unkomplizierter Geld für Therapien. Und vor allem muss man von der Institution erwarten, dass sie offen und respektvoll mit den Opfern umgeht", sagt Keupp, der als Sozialpsychologe an der Universität München gelehrt hat.

Heiner Keupp hält es für extrem wichtig, dass alle Landeskirchen aus der unabhängigen Studie der Nordkirche lernen, die im Jahr 2014 veröffentlicht wurde. "Darin werden strukturelle Problemfelder angesprochen, die für alle Landeskirchen gelten", sagt Keupp. Beispielsweise reiche es nicht, dass die Landeskirchen Schutzkonzepte und Präventionsmaßnahmen erarbeiteten. "Sie sind kein Ersatz für Aufarbeitung der institutionellen Bedingungen, die Grenzüberschreitungen ermöglicht haben", sagt Keupp. Denn innerhalb der Institutionen sei es wie bei den Betroffenen selbst: "Der Mechanismus der Bewältigung ist es, den Missbrauch abzukapseln." Über Jahre hinweg spalteten Betroffene ihre Erfahrungen psychisch ab. "Die Erfahrungen holen sie aber wieder ein", warnt Keupp. "Und das gilt auch für Institutionen."

Nachteilig für die Betroffenen ist zudem, dass jede Landeskirche nach wie vor für sich mit dem Thema sexuelle Gewalt umgeht. Es bleibt ein Glücksspiel für Betroffene, ob sie in ihrer jeweiligen Landeskirche auf engagierte Menschen treffen, die in der Lage sind, sie gut zu beraten. Man könnte zum Beispiel sagen, dass Katarina in der hannoverschen Landeskirche Glück hatte, weil sie an eine engagierte Fachkraft geriet. Und man könnte dann sagen, dass Kerstin Claus, die ebenfalls von einem evangelischen Pfarrer missbraucht worden ist, sehr viel Pech hatte.

Doch eigentlich dürfte das nicht sein, dass es Glück oder Pech ist, an wen Betroffene in einer Institution wie der Evangelischen Kirche geraten.

Deutlich wird dies an Kerstin Claus' Geschichte. Sie ist nicht nur als Jugendliche Opfer sexueller Gewalt geworden, sondern auch zum Opfer der Kirchenverwaltung der bayerischen Landeskirche.

Sie ist 14 Jahre alt, als er sexuell übergriffig wird

Nach Kerstin Claus' Erzählungen und nach dem, was bereits bekannt ist über ihren Fall, hat sich im Verlauf ihrer Geschichte mit der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ein Fehler an den nächsten gereiht. Erkennen lässt sich institutionelles und menschliches Versagen auf ganzer Linie.

Als Kerstin Claus im Jahr 2001 ein Kind bekommt, drängt sich eine Geschichte aus ihrer Jugend wieder hervor: Sie ist 14 Jahre alt, als sie sich auf einer Jugendfreizeit einem evangelischen Pfarrer anvertraut. Sie ist viel alleine, ihre alleinerziehende Mutter arbeitet zu viel und hat Geldsorgen. Das Jugendamt hatte sich bereits eingeschaltet und Kerstin will weg von zu Hause. "Die ganze Nacht hindurch habe ich ihm von den Problemen erzählt. Ich habe ihm alles anvertraut." Der Pfarrer scheint verständnisvoll, nach ihrer zweiten Begegnung fährt er sie nach Hause, verspricht, sich um sie zu kümmern; sie will aussteigen, erzählt Kerstin, da küsst er sie mit Zunge und sagt: "Da wollte ich Dich von Anfang an haben."

"Ich war komplett überrumpelt", sagt Kerstin Claus und: "Irgendwie war mir klar, das ist die Gegenleistung, damit er mir hilft, von zuhause weg zu kommen. Ich wollte einfach nur weg von meinem Elternhaus." Tatsächlich hilft ihr der Pfarrer: Mutter und Jugendamt stimmen zu, dass Kerstin in ein evangelisches Internat in der Nähe von Passau kommt. Sie wechselt die Schule, kommt an ein Gymnasium in der Nähe des Internates. Er ist Pfarrer in dieser Kleinstadt, unterrichtet Religion an ihrer neuen Schule und wird auch ihr Lehrer.

Sein Zugriff auf sie wird umfassender. Viele Kinder sind am Wochenende zuhause. Kerstin hat keines mehr, ihre Mutter hat die Wohnung aufgelöst, sie ist beim Pfarrer. "Ich hatte noch nicht mal ein eigenes Bett dort", sagt sie. Zwei Jahre lang schläft sie jedes Wochenende und sogar Teile der Ferien in einem Bett mit ihm. Irgendwie denkt sie, dies sei die Gegenleistung dafür, dass er sie von zu Hause  rausgeholt hat - als Gefühl ihm gegenüber überwiegt die Dankbarkeit.

16 Jahre später, im Jahr 2003, wendet sich Kerstin Claus an die zuständige Frauengleichstellungsbeauftragte der bayerischen Landeskirche. Sie möchte ein Disziplinarverfahren gegen den Pfarrer erreichen und entbindet die Beauftragte von der Schweigepflicht. Doch obwohl die Beauftragte ihre Unterlagen weitergegeben hat, bekommt der Pfarrer lediglich eine Einladung zum Gespräch, in dem er so etwas wie eine Verwarnung bekommt und die Auflage, "die gebotene notwendige seelsorgerliche Distanz zu wahren". Kerstin Claus erfährt zunächst nichts von alledem.

Im Jahr 2010 beschließt sie, wie viele andere Betroffene, ihren Fall öffentlich zu machen, um Antworten von der Kirche zu bekommen. Antworten zum Beispiel darauf, warum der Pfarrer, den sie angezeigt hat, nur ein Jahr später zum stellvertretenden Dekan befördert worden war. Sie erhält die Antwort, dass ihre Entbindung von der Schweigepflicht angeblich nicht vorgelegen habe, weshalb weitergehende disziplinarrechtliche Schritte nicht geprüft worden seien. "Die Kirche wollte 2003 nicht gegen den Pfarrer vorgehen", sagt Kerstin Claus, "und niemand fand es nötig meine Zeugenaussage aufzunehmen. Meine Angaben bei der Gleichstellungsbeauftragten, dass es auch zu Geschlechtsverkehr gekommen war, wurden einfach nicht berücksichtigt". Kerstin Claus hat Unterlagen der Staatsanwaltschaft, die belegen, welche gravierenden Fehler in ihrem Fall kirchenintern gemacht wurden.

Nicht mehr heilbare Verfahrensmängel

Die ELKB hat bis heute viele dieser Fehler in Kerstin Claus' Fall eingestanden. Ein Disziplinarverfahren lässt sich kein zweites Mal wegen des gleichen möglichen Vergehens einleiten - somit hatte der Pfarrer keine weiteren Konsequenzen zu befürchten und arbeitet bis heute für die ELKB.

Ganz im Gegenteil zu Kerstin Claus: Nachdem sie im Jahr 2010 ein weiteres Mal versucht hatte, gegen den Pfarrer vorzugehen und nach über zwei Jahren gescheitert war, ist sie wegen der hohen Belastung des Verfahrens arbeitsunfähig. Die ELKB zahlte ihr zwar nachträglich eine Anerkennungszahlung und Therapiekosten, und sie erhielt eine schriftliche Entschuldigung des Landeskirchenrats:

"Aufgrund eines in den Jahren 2003/04 durchgeführten Disziplinarverfahrens und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern heute vorliegenden Unterlagen und Erkenntnissen steht fest, dass Frau Kerstin Claus mindestens in den Jahren 1985 und 1986 als minderjährige Schutzbefohlene dauerhaft - zum Teil auch massiven - sexuellen Übergriffen durch einen Pfarrer der Evangelischen-Lutherischen Kirche in Bayern ausgesetzt war.

Das Verhalten dieses Pfarrers gegenüber der damals minderjährigen Frau Kerstin Claus, die sich in einem faktischen Obhutsverhältnis zu dem Pfarrer befand, muss aus heutiger Sicht als sexualisierte Gewalt bewertet werden, die mit den Amtspflichten eines Pfarrers der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern absolut unvereinbar ist.

Der Landeskirchenrat bedauert, dass mit dem damals gegen den Pfarrer durchgeführten Verfahren nur ein Teil der von Frau Claus erhobenen Vorwürfe aufgeklärt wurde. Eine vollständige Aufklärung wird aufgrund von heute nicht mehr heilbaren Verfahrensmängeln unterbleiben. Hierfür wird in einem eigenen, direkt an Frau Kerstin Claus persönlich gerichteten Schreiben tiefes Bedauern ausgesprochen und Frau Claus um Entschuldigung gebeten werden."

Doch Kerstin Claus reicht das nicht. Das ist auch der Grund, warum sie heute im Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) mitarbeitet. Sie fordert, dass auch die evangelische Kirche klare Standards für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch erarbeiten und einhalten muss. "Immer noch verwechseln Institutionen interne Disziplinarverfahren mit Aufarbeitung, rücken die Täter in den Mittelpunkt statt schnell und unbürokratisch Betroffenen zu helfen", sagt sie.

Barbara Pühl, die seit einem halben Jahr die Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt in der bayerischen Landeskirche (ELKB) leitet, sagt, dass die Landeskirche noch nicht am Ende ihres Lernprozesses ist. Das Versagen in Kerstin Claus' Verfahren habe bis heute wiederholt zu Einsichten geführt und sei für die Verantwortlichen ein schambesetztes Thema.

Unabhängige Kommissionen

Ein strukturelles Problem ist, erklärt Barbara Pühl, dass bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens die Kirche Klägerin ist. Für die Betroffenen bedeute das, dass sie den Status von Zeugen haben und somit vom Fall ausgeschlossen sind. Täter oder Täterinnen dagegen sind bei allen Verhandlungen anwesend und bekommen auch die intimen Details der Zeugenaussagen zu hören. Mittlerweile wurde dieser Missstand teilweise behoben - die meisten Disziplinarverfahren sind nun öffentlich und die Zeugen können bei ihrer Aussage beantragen, dass der Angeklagte von der Verhandlung ausgeschlossen wird.

Barbara Pühl hofft, dass solche Fehler sich niemals wiederholen - und dass auch sie mehr Sicherheit in den Fragen des Umgangs mit Tätern und Betroffenen bekommt. Ein guter Schritt sei, dass die ELKB seit dem Jahr 2015 eine "Unabhängige Kommission zur Anerkennung von Leid in Fällen sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie" eingerichtet habe. Über die Kommission wolle die ELKB auch transparenter werden, weil sie dokumentiere, wie viele Menschen sich meldeten und welche Leistungen die ELKB erbringe.

Ehrlich auf die Vergangenheit gucken

Sowohl Kerstin Claus als auch Katarina, die sich mittlerweile für mehr Transparenz in der hannoverschen Landeskirche einsetzt, hoffen, dass die Kirche dahin kommt, die Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen. "Betroffene müssen von der Kirche das Gefühl vermittelt bekommen, dass es um sie geht", sagt Kerstin Claus. Von der EKD erwartet sie, dass diese eine unabhängige Stelle zur Vernetzung Betroffener anbietet, so wie es die katholische Kirche bereits tut. Von den Landeskirchen erhofft sie sich, dass sie die Betroffenen mitarbeiten lassen, wenn es darum geht, Versäumnisse im Umgang aufzuarbeiten.

Und Katarina wünscht sich noch mehr: "Jugendliche sind verletzlich, viele geradezu labil in ihrer Persönlichkeit. Ich bin froh über die #MeToo- und #ChurchToo-Debatte und hoffe, dass eine mächtige Institution wie die Kirche diese endlich zum Anlass nimmt, ehrlich auf ihre Vergangenheit zu gucken."

* Der Name wurde von der Redaktion geändert, weil die Person anonym bleiben möchte. Der richtige Name ist der Redaktion bekannt.