Fahrverbote: Fahrdienste dringen auf Sonderregelungen

Foto: picture alliance / ZB/ Arno Burg
Die Fahrzeugflotte der Johanniter-Unfall-Hilfe besteht fast ausschließlich aus Dieselfahrzeugen.
Fahrverbote: Fahrdienste dringen auf Sonderregelungen
Viele deutsche Städte werden künftig im Kampf um bessere Luft wohl auch Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen. Das würde generell auch Fahrdienste für Schüler und behinderte Menschen betreffen. Deren Anbieter hoffen auf Ausnahmeregelungen.

Die Fahrzeugflotte der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) besteht fast ausschließlich aus Dieselfahrzeugen: 3.000 Rettungswagen sind das bundesweit: "Wir wären von Fahrverboten unmittelbar betroffen", sagte JUH-Sprecherin Juliane Flurschütz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Jede Einschränkung unserer Dienste ginge zu Lasten der betroffenen Personen. Deren Teilhabe am sozialen Leben würde massiv eingeschränkt. Deshalb stellte sie klar: "Wir werden auf Sonderregelungen dringen."

Die könnten in der Tat ein Schlupfloch sein, das die Sozialbranche nutzen kann. Denn bei seinem Diesel-Urteil in der vergangenen Woche befand das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die Städte bei der Luftreinhaltung "den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren müssen". Die Richter machten den Weg frei für Diesel-Fahrverbote, gestatteten aber zugleich "hinreichende Ausnahmen" für Autos, die nicht die strenge Euro-6-Norm erfüllen. Sie nannten "Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen", nicht ausdrücklich aber Pflegedienste, Fahrdienste für Senioren, Schüler oder behinderte Menschen.

Rettungs- und Pflegedienste müssen auch bei Fahrverboten in die Metropolen

Aktuellen Zahlen zufolge gibt rund 15 Millionen Diesel-Pkw, davon erfüllen etwa zwölf Millionen nicht die höchste Euro-6-Norm zur Abgasreinigung. Wie viele ältere Dieselfahrzeuge der Rettungsdienste oder Fahrbereitschaften unterwegs sind, weiß niemand. Beim privaten Berliner Pflegedienst Dosteli GmbH ist man ganz entspannt. Inhaber Jan Basche sagte, man habe in der ambulanten Betreuung ohnehin keine Dieselautos im Einsatz. "In der Tagespflege nutzen unsere Mitarbeiter für ihre meist nur kurzen Strecken ausschließlich kleine Benziner." Rund 80 Kleinwagen gehören zum Fuhrpark der Firma. Das sei auch bei fast allen anderen Pflegediensten, die er kenne, so, sagte Basche. Im Segment der Kleinstwagen gebe es auf dem Markt fast keine Dieseltypen.

Gleichwohl könnte es Probleme bei der Warenzulieferung geben, berichtet der Chef von knapp 300 Mitarbeitern. Fahrverbote drohten auch Lieferdiensten und Sanitätshäusern, die Produkte für die Pflege bereitstellen, wie etwa Inkontinenzprodukte. Auch die Tagespflege, die Senioren mit betagten Dieselautos zu den Tagesstätten und wieder nach Hause fährt, wäre betroffen. Gleiches gilt laut Basche für den Service "Essen auf Rädern". Hier müsse "man sich Gedanken machen".

Die von der Sozialbranche angemahnten Sonderregelungen wird es in Stuttgart wohl geben. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne): "Wir machen großzügige Ausnahmen, allerdings nur für eine zahlenmäßig kleine Gruppe." Er nannte ausdrücklich schwerbehinderte Menschen, Krankenwagen und Ärzte im Einsatz sowie pflegerische Hilfsdienste. Ebenfalls in der City fahren dürften demnach Patienten, die regelmäßige zur Behandlung müssen, zum Beispiel Dialysepatienten.

Der Caritasverband Stuttgart hat auf der Basis bestehender Luftreinhaltepläne der Stadt bereits überlegt, wie auf Fahrverbote zu reagieren ist. "Wir haben dazu Papiere in der Schublade", sagte eine Sprecherin. Aber: Die sind nach dem Urteil überholt. Man wolle zunächst abwarten, ob auch Fahrzeuge nachgerüstet werden können. Von rund 90 Autos erfüllten etwa 35 nicht die Euro-Norm 6. 13 Fahrzeuge könnten aber vermutlich nachgerüstet werden, sagte die Sprecherin: "Wir denken, dass es keine unlösbaren Probleme gibt."

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sich schon länger mit dem Problem. "Wie sich ein mögliches Dieselfahrverbot auf unsere Angebote auswirken wird, prüfen wir derzeit genau", sagte Referent Jörg Heyer dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er verwies auf die vielen Werkstattbeschäftigten, die auf Fahrdienste angewiesen sind. "Deswegen muss es Ausnahmegenehmigungen geben, so wie auch für Krankenwagen und Feuerwehren." Man müsse für die behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben so lange sicherstellen, bis die Fahrzeuge um- oder nachgerüstet sind.

Eine Umrüstung des Fuhrparks ist bei den Rettungsdiensten nicht zu erwarten: Der Markt biete keine brauchbaren Alternativen, ist überall zu hören. Beispiel Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz: "Wir haben eine reine Dieselflotte. Die meisten der landesweit 155 Fahrzeuge haben maximal die Euro-5-Norm", berichtet Pressesprecherin Elisabeth Geurts. Benziner als Alternative zu Dieselantieben, die die Rettungsdienstcontainer tragen können, gebe es nicht.