Bald Verbot religiöser Symbole auf der Richterbank?

Die Richterbank des Saals 38 im Landgericht Saarbrücken
Foto: dpa/Oliver Dietze
Die Richterbank des Saals 38 im Landgericht Saarbrücken mit einem nicht zu übersehenden Kruzifix.
Bald Verbot religiöser Symbole auf der Richterbank?
Vom Kopftuch bis zum offen getragenen Kreuz: für Richter und Staatsanwälte in Bayern könnte "religiös oder weltanschaulich motivierte Kleidung" bald verboten sein. Und das Kruzifix hinter der Richterbank?

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) will religiöse Symbole auf der Richterbank verbieten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, "ein Richter oder Staatsanwalt könne sich von etwas anderem leiten lassen als von Gesetzen in unserem Land", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag). Die geplante Reform solle für Symbole sämtlicher Religionen gelten - vom Kopftuch bis zum offen getragenen Kreuz. An der Wand hängende Kruzifixe seien jedoch nicht betroffen.

"Richter und Staatsanwälte genießen wie jeder andere Bürger selbstverständlich auch den Schutz der Religionsfreiheit", betonte der Justizminister. Doch in ihrer Funktion als Vertreter des Rechtsstaats sei es unabdingbar, dass sie ihre Unabhängigkeit auch dadurch deutlich machten, dass sie "keine religiös oder weltanschaulich motivierte Kleidung" trügen. Etwas anderes sei das bei Kruzifixen an der Wand: Sie seien "Ausdruck der kulturellen Tradition" und unbedenklich - weil die Wand, anders als die Richter und Staatsanwälte, keine Entscheidungen treffe, erklärte Bausback.

Hintergrund des geplanten Verbots ist eine anstehende Reform des Bayerischen Richtergesetzes, das den Text von 1965 modernisieren soll.