Start für die Sanierung des Schleswiger Doms

Marcussen-Orgelim St. Petri-Dom in Schleswig
© epd-bild/Tim Riediger/nordpool
Die Marcussen-Orgel im St. Petri-Dom in Schleswig wird auch saniert. 2020 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
Start für die Sanierung des Schleswiger Doms
Die Sanierung des Schleswiger St. Petri-Doms hat am Mittwoch offiziell begonnen.

Mehr als drei Viertel der Kosten fließen in die Bausanierung des Turms, der Westfassade und der Fenster, teilte die Bischofskanzlei in Schleswig auf epd-Anfrage mit. Hinzu kommen barrierefreie Zugänge, eine bessere Beleuchtung sowie Be- und Entlüftung. 2020 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Der Schleswiger Dom ist die Bischofskirche für den Sprengel Schleswig und Holstein der evangelischen Nordkirche.

Die Kosten für die Sanierung des 112 Meter hohen Turms und der Westfassade des Schleswiger Doms belaufen sich auf 17,3 Millionen Euro. Die Bundesregierung gibt 8,6 Millionen Euro, das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Bau mit 4,1 Millionen Euro. Die Stadt Schleswig hat 450.000 Euro zugesagt, und die evangelische Nordkirche übernimmt 4,1 Millionen Euro. Darin enthalten sind eine Million Euro, mit denen sich der Kirchenkreis Schleswig-Flensburg und die Kirchengemeinde Schleswig beteiligen.

Besonders der Turm ist stark sanierungsbedürftig. Bereits kurz nach seiner Fertigstellung 1894 waren erste Schäden aufgetreten. Die erste grundlegende Sanierung erfolgte nach dem Zweiten Weltkrieg. Betondecken zur Stabilisierung wurden eingezogen und die äußeren Steinschichten erneuert. Dabei wurden frostanfällige Ziegel und ungeeigneter Mörtel verwendet: Regenwasser drang in den Turm ein. Sanierungen konnten das Eindringen des Wassers verringern, aber nicht völlig aufhalten. Weil immer wieder Steinteile abplatzten, musste 2011 ein Schutzgerüst aufgestellt werden. 

Der Schleswiger Dom wurde 1134 erstmals schriftlich erwähnt. Er gehört nicht der Dom-Gemeinde, sondern der Landeskirche. 1918 wurde er als Eigentum des Königs von Preußen auf das Land Preußen und 1946 auf das Land Schleswig-Holstein übertragen. Durch den Vertrag zwischen Kirche und Staat wurde er 1957 der Landeskirche Schleswig-Holstein und später der Nordkirche übertragen.