Mehr Verfahren zu Kindeswohlgefährdung bei den Jugendämtern

Mehr Meldungen von Kindeswohlgefährdung bei Jugendämtern.
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Behörden schreiten häufiger ein, um Gefahren für Kinder in ihren Familien durch Vernachlässigung oder Misshandlungen abzuwenden.
Mehr Verfahren zu Kindeswohlgefährdung bei den Jugendämtern
Behörden schreiten häufiger ein, um Gefahren für Kinder in ihren Familien durch Vernachlässigung oder Misshandlungen abzuwenden.

Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, bearbeiteten die Jugendämter im vergangenen Jahr rund 136.900 Verfahren, um die Gefährdung eines Kindeswohls zu prüfen. Das sei ein Anstieg um 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes droht oder bereits vorliegt.

Eine akute Gefahr für die Kinder wurde in 21.600 Fällen festgestellt, was einem Plus von 3,7 Prozent entspricht. Bei knapp 24.200 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden. In rund 46.600 Fällen kamen die Fachleute des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Unterstützungsbedarf vorlag. In 44.500 Fällen wurden weder eine Kindeswohlgefährdung, noch weiterer Hilfebedarf festgestellt.

Die meisten der rund 45.800 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (61,1 Prozent). In 28,4 Prozent der Fälle gab es Anzeichen für eine psychische Misshandlung. Etwas weniger häufig (25,7 Prozent) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurde in 4,4 Prozent der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt.