Oberlandesgericht zweifelt an Spaghettimonster-Kirche

Oberlandesgericht zweifelt an Spaghettimonster-Kirche
Im Rechtsstreit der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" mit dem Land Brandenburg über öffentliche Hinweisschilder für "Nudelmessen" zeichnet sich eine Niederlage des Vereins ab.

Der Zivilsenat des Oberlandesgerichts zweifele daran, dass die religionskritische Vereinigung, deren Anhänger sich als Pastafaris bezeichnen, eine mit den Kirchen gleichzustellende Weltanschauungsgemeinschaft sei, sagte Gerichtssprecherin Judith Janik dem Evangelischen Pressedienst (epd) im Anschluss an die Verhandlung am Freitag in Brandenburg an der Havel. Die Entscheidung in dem Rechtsstreit soll am 2. August verkündet werden.

Der Verein hatte in Templin vor einiger Zeit Hinweisschilder für "Nudelmessen" in der Nähe kirchlicher Hinweistafeln für Gottesdienste aufgehängt und sich dabei auf eine offizielle Genehmigung berufen. Das Land Brandenburg argumentiert, die Genehmigung sei danach vom Land wieder gekündigt worden. Dagegen hat der Verein geklagt. Wenn die Spaghettimonster-Kirche als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt würde, wäre eine solche Kündigung nicht ohne weiteres möglich.

Laut Satzung sei die Auseinandersetzung mit als intolerant angesehenen religiösen Auffassungen Ziel des Spaghettimonster-Vereins, sagte Janik. Diese würden dazu mit Mitteln der Satire parodiert. Ob der Verein als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt werden müsse, hänge dabei auch von dessen für Dritte wahrnehmbarem Auftreten und Handeln ab. Der Zivilsenat neige deshalb dazu, dass der Verein keine Weltanschauungsgemeinschaft sei und nicht die gleichen Rechte wie die Kirchen habe.