Maas: Abstammungsrecht muss mit neuen Familienmodellen mithalten

Schwangere Frau mit Händen auf dem Bauch.
Foto: Getty Images/iStockphoto/NataliaDeriabina
Die Frau, die ein Kind austrägt, soll auch künftig im rechtlichen Sinne Mutter ist.
Maas: Abstammungsrecht muss mit neuen Familienmodellen mithalten
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine Debatte über eine Reform des deutschen Abstammungsrechts gefordert.

"Die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändert sich und unser Recht muss mit diesem Veränderungsprozess Schritt halten", erklärte Maas am Dienstag in Berlin. Dies erfordere eine intensive Diskussion. Der Minister nahm den Abschlussbericht eines vor zwei Jahren von ihm eingesetzten Arbeitskreises entgegen, der Reformbedarf im deutschen Abstammungsrecht ausloten sollte. Hintergrund waren vor allem Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin, bei denen die Eltern, die das Kind bekommen und aufziehen wollen, nicht zwangsläufig die leiblichen Eltern des gezeugten Kindes sind.

In dem Abschlussbericht schlagen die Experten eine "moderate Fortentwicklung" des Abstammungsrechts vor. Ziel ist, Rechtssicherheit zu gewährleisten und angemessene Regelungen auch für solche Familien zu finden, die nicht in klassischen Konstellationen verheirateter Eltern zusammenleben oder in denen Kinder durch Samen- oder Embryospende entstanden sind.

Ein Grundgedanke bleibe bei der Neugestaltung des Rechtsrahmens bestimmend, sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises, die frühere Bundesgerichtshof-Richterin Meo-Micaela Hahne: Eltern, die durch eine vom natürlichen Weg abweichende Zeugung die Entstehung eines Kindes verursachten, "müssen an ihrer Verantwortlichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalten werden wie natürlich Eltern", erklärte sie.

So soll auch künftig gelten, dass die Frau, die ein Kind austrägt, auch im rechtlichen Sinne Mutter ist. Das soll auch für die Embryospende gelten, bei der das geborene Kind genetisch nicht verwandt ist mit der gebärenden Frau und die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft, bei der eine Frau ein Kind für ein anderes Paar austrägt. Der Arbeitskreis hält damit daran fest, dass es keine legale Möglichkeit zur Abgabe des Kindes von der Leihmutter an die Mutter mit Kinderwunsch geben soll.

Zweiter Elternteil soll der Partner sein - oder die Partnerin. Die Experten plädieren für sogenannte "Mit-Mutterschaft" in lesbischen Partnerschaften. Das Recht lässt derzeit nur einen Vater - also einen Mann - als zweiten Elternteil zu, was auch durch die Einführung der "Ehe für alle" nicht automatisch geändert würde.

Insgesamt legte der Arbeitskreis Abstammungsrecht 91 Empfehlungen vor. Dem Gremium gehörten elf Experten, vor allem Juristen, an. Mitglied war unter anderem auch die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen.