Diakonie kritisiert Prostitutiertengesetz

Diakonie kritisiert Prostitutiertengesetz
Am Samstag tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft - die Diakonie sieht darin aber in weiten Teilen keine Hilfe, sondern eher ein Hindernis.

Die Diakonie hat das Prostituiertenschutzgesetz kritisiert, das am Samstag in Kraft tritt. In weiten Teilen helfe das neue Gesetz den Prostituierten nicht, erklärte der Wohlfahrtsverband am Freitag in Berlin. Durch die Einführung einer Anmeldepflicht würden "Menschen, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anmelden können oder wollen, von den Hilfe- und Unterstützungsangeboten ausgeschlossen", sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie. Das könne nicht im Sinne des Gesetzes sein.

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes wurde bereits im vergangenen Herbst verabschiedet. Es verpflichtet Prostituierte unter anderem, ihre Tätigkeit persönlich oder unter einem Alias-Namen anzumelden, eine jährliche Gesundheitsberatung wahrzunehmen und Behörden den Zutritt zu den Geschäftsräumen zu gewähren. Zuhälter brauchen ab sofort eine behördliche Erlaubnis, wenn sie ihr Gewerbe anmelden. Freiern ist nun die Benutzung von Kondomen vorgeschrieben.

Loheide kritisierte, es sei zu befürchten, dass einige Prostituierte aus Angst vor Verlust der Anonymität und Ausgrenzung auf eine Anmeldung verzichteten. Sie würden dann im Verborgenen arbeiten und seien dadurch für Hilfsangebote kaum erreichbar. Außerdem würden Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus noch stärker in die Illegalität gedrängt: "Das bedeutet weniger Schutz, weniger staatliche Einflussmöglichkeiten und eben kein Mittel gegen Menschenhandel", betonte Loheide.

Der evangelische Wohlfahrtsverband forderte die Beratungsstrukturen in diesem Bereich deutlich zu verbessern. Es seien weder genügend Beratungsstellen vorhanden, noch seien sie ausrechend finanziell und personell ausgestattet.