Eilanträge gegen G20-Demonstrationsverbot bei Verwaltungsgericht

Eine Dinosaurierfigur und ein Schild mit der Aufschrift "Do not enter" die zwischen Stecknadeln auf einer Straßenkarte Hamburgs im Schanzenviertel stehen sind am 21.06.2017 in Hamburg im Schanzenviertel in einem Buchladen im Schaufenster ausgestellt.
Foto: dpa/Axel Heimken
Schaufensterdeko in einem Buchladen in Hamburg im Schanzenviertel.
Eilanträge gegen G20-Demonstrationsverbot bei Verwaltungsgericht
Gegen das Demonstrationsverbot in Teilen Hamburgs während des G20-Gipfels sind drei Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingegangen.

Die Veranstalter von Versammlungen gegen den Gipfel wenden sich gegen die Allgemeinverfügung der Hamburger Polizei, soweit sie die angemeldeten Kundgebungen betreffen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Nach der Verfügung dürfen in einem Korridor verschiedener Routen zwischen Flughafen und Innenstadt vom 7. Juli (6.00 Uhr) bis zum 8. Juli (17.00 Uhr) keine Demonstrationen stattfinden. Das gilt am 7. Juli auch von 16.00 bis 24.00 Uhr rund um die Elbphilharmonie, weil die Staats- und Regierungschefs der G20 dort ein Konzert besuchen.

Gegen diese Anordnung haben G20-Gegner Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt. Weil die Verfügung aber sofort vollziehbar ist, versuchen die Kläger, im Eilverfahren einstweiligen Rechtsschutz zu bekommen. Über die Anträge werden drei verschiedene Kammern beim Verwaltungsgericht entscheiden. Einen Termin dafür gebe es noch nicht, sagte die Sprecherin.