Gericht entscheidet über Berufung von Holocaust-Leugnerin

Gericht entscheidet über Berufung von Holocaust-Leugnerin
Ob die mehrfach vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck eine Haftstrafe verbüßen wird, beschäftigt am 8. Juni das Landgericht Detmold. Die Berufungskammer des Gerichts verhandelt über die Berufungen der 88-Jährigen gegen zwei Urteile wegen Volksverhetzung, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte (AZ: 21 Js 814/16 und 21 Js 192/16). Dabei geht es um Haftstrafen von insgesamt 18 Monaten.

Haverbeck war im Dezember 2016 zu acht Monaten Haft verurteilt worden, weil sie in einem Brief an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller (SPD) behauptet hatte, das KZ Auschwitz sei kein Vernichtungslager, sondern nur ein Arbeitslager gewesen. Nach der Hauptverhandlung hatte sie an Pressevertreter Schreiben, in denen sie den Holocaust leugnete, sowie eine Zeitschrift mit rechtextremen Inhalten verteilt. Diese Schriften legte Haverbeck nach Angaben des Gerichts auch auf den Tisch des Richters und der Staatsanwaltschaft. Dafür erhielt sie eine weitere Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Die Holocaust-Leugnerin stand bereits mehrmals wegen Volksverhetzung vor Gericht. Alleine im Jahr 2016 wurde sie dreimal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, zuletzt im November vom Amtsgericht Verden bei Bremen. Keiner der Gerichtsentscheide ist bislang rechtskräftig, weil Haverbeck jeweils Berufung eingelegt hat.

Die Angeklagte hatte zusammen mit ihrem inzwischen gestorbenen Mann das "Collegium Humanum" in Vlotho als Treffpunkt für Holocaustleugner und Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet geleitet. Die in den 60er Jahren gegründete rechtsextreme Vereinigung und deren Teilorganisation "Bauernhilfe e.V." wurden 2008 vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verboten.