Protestanten in der Union gegen Islamgesetz

Protestanten in der Union gegen Islamgesetz
In der Union geht die Debatte über ein Islamgesetz weiter. Am Mittwoch lehnte der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU die Forderung von CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn ab.

"Ein Islamgesetz in Deutschland wäre eine Sackgasse", sagte der Bundesvorsitzende Thomas Rachel. Er äußerte Zweifel daran, dass die Ziele der Befürworter eines Islamgesetzes, unter anderem die Unterbindung von Auslandsfinanzierung oder gesellschaftlicher Desintegration, damit erreicht werden könnten.

Ein Sondergesetz für eine einzelne Religionsgemeinschaft widerspräche dem bewährten deutschen Religionsverfassungsrecht, sagte Rachel, der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministeriums und Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Das Grundgesetz und viele weitere Bestimmungen formulierten für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland klare Bedingungen. Rachel forderte, mehr auf Integration durch Bildung zu setzen und regte einen Ausbau der Lehrstühle für islamische Theologie an deutschen Hochschulen an.

Staatsverträge regeln Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaften

Spahn hatte sich für ein Islamgesetz ausgesprochen, das unter anderem Regeln für die Ausbildung von Imamen enthalten soll. Einige Parteivertreter, darunter Partei-Vize Klöckner, stellten sich hinter die Forderung. Andere prominente Christdemokraten wie NRW-Parteichef Armin Laschet äußerten sich skeptisch. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, ein Islamgesetz sei kaum vereinbar mit der Verfassung. Ablehnung kam ebenfalls aus der SPD und von den Grünen. 

Für die Kirchen oder die jüdische Gemeinschaft in Deutschland gibt es kein eigenes Gesetz. Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaften, etwa beim Religionsunterricht oder bei der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen, sind in Staatsverträgen geregelt. Solche Regelungen gibt es in wenigen Bundesländern auch mit muslimischen Verbänden. Daneben gibt es aufgrund der unterschiedlichen Organisationsform der islamischen Gemeinschaften andere Regelungen, um beispielsweise islamischen Religionsunterricht an Schulen und Lehrstühle für islamische Theologie an deutschen Universitäten zu ermöglichen.