Bundesverfassungsgericht will über Sterbehilfe-Verbot entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr über eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden entscheiden, unter anderem über die Sterbehilfe.
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Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr über eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden entscheiden, unter anderem über die Sterbehilfe.
Bundesverfassungsgericht will über Sterbehilfe-Verbot entscheiden
Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr über eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden entscheiden, etwa zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, dem Tarifeinheitsgesetz oder dem Länderfinanzausgleich.

In diesem Jahr stünden wieder 65 Entscheidungen der beiden Karlsruher Senate an, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang in Karlsruhe.

Darunter sind sehr unterschiedliche Verfahren etwa zu Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Rundfunkbeitrag oder Hartz IV. Entschieden werden soll auch über die Klage intersexueller Personen - also von Menschen, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. Sie wollen, dass ein "drittes Geschlecht" im Personenregister als "inter" oder "divers" eingetragen werden kann.

Gegen das im Dezember 2015 in Kraft getretene Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe sind insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden anhängig, die von Sterbehilfe-Organisationen, Ärzten, Pflegern und Privatpersonen eingereicht wurden. Anhängig seien auch Klagen zum Freihandelsabkommen Ceta und zur Vorratsdatenspeicherung. Ob darüber noch in diesem Jahr ein Urteil ergehe, sei fraglich, hieß es.

Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr auch einen Verhaltenskodex erarbeiten. Dieser "Code of Ethics" solle Leitlinien für ein angemessenes Verhalten während und nach der zwölfjährigen Amtszeit von Verfassungsrichtern unverbindlich regeln, so der Gerichtspräsident.