Kirche kritisiert Missbrauch von Talar auf AfD-Demo

Thomas Wawerka (li), Alexander Gauland und Björn Höcke während einer Mahnwache rechter Gruppen vor dem Bundeskanzleramt in Berlin.
Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka
Thomas Wawerka (li), Alexander Gauland und Björn Höcke während einer Mahnwache rechter Gruppen vor dem Bundeskanzleramt in Berlin.
Kirche kritisiert Missbrauch von Talar auf AfD-Demo
Nach dem Berliner Weihnachtsmarkt-Anschlag protestiert die AfD vor dem Kanzleramt gegen die Flüchtlingspolitik. Mit dabei: ein Mann im Talar. Dieser sei kein Pfarrer mehr, stellt die Kirche nun klar, und wirft ihm den Missbrauch von Amtskleidung vor.

Die evangelische Kirche ist empört über den Auftritt eines früheren Pfarrers in Talar auf einer AfD-Kundgebung. "Der Missbrauch von Amtskleidung auf einer Rechtsaußen-Veranstaltung kurz nach der fürchterlichen Gewalttat von Berlin ist ein wirklicher Affront", kritisierte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, in einem Eintrag auf seiner Facebook-Seite. Zuvor hatte bereits die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens den Auftritt missbilligt. Sie plant aber vorerst keine Strafanzeige.

Thomas Wawerka, der am Mittwochabend bei einem AfD-Protest gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor dem Kanzleramt aufgetreten war, sei Pfarrer auf Probe in der sächsischen Landeskirche gewesen. Das Dienstverhältnis sei im August beendet worden, hieß es. Das Landeskirchenamt missbillige, dass Wawerka bei der Kundgebung den Eindruck eines amtierenden evangelischen Pfarrers und Vertreters der Kirche erweckt habe.



Bedford-Strohm sprach von einem Affront gegenüber den rund 20.000 Pfarrern in Deutschland, die nach dem Anschlag mit zwölf Toten Trauerarbeit leisten. "Wir wollen bei den Trauernden sein und nicht bei denen, die Zwietracht säen", erklärte der oberste Repräsentant der deutschen Protestanten am Donnerstagabend: "Es ist entlarvend, zu welch schlimmen Mitteln extreme Kräfte greifen, nur um aus Not und Unglück anderer ihr Kapital zu schlagen!"

Wie die Landeskirche am Freitag auf epd-Anfrage mitteilte, sieht sie eine strafrechtliche Verfolgung der Beteiligung Wawerkas an der AfD-Kundgebung als "klare Angelegenheit der Staatsanwaltschaft". Strafanzeige könne generell jede Person erstatten. Außerdem könne die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden, wenn sie von einem Verstoß gegen Paragraf 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) Kenntnis erhalte. Die Landeskirche werde Wawerka über die rechtliche Dimension seines Verhaltens informieren und nochmals darauf hinweisen, dass er nicht mehr zum Tragen des Talars berechtigt sei.