Lutheraner und Alt-Katholiken planen ökumenische Trauungen

Brautpaar steht in der kirche vor einem Kruzifix.
Foto: Getty Images/iStockphoto/Anton Bogodvid
Lutheraner und Alt-Katholiken planen ökumenische Trauungen
Lutheraner sollen zukünftig mit Altkatholiken einen echten ökumenischen Trau-Gottesdienst feiern können. Das ist das Ziel einer neuen gemeinsamen Liturgie, die bei der Generalsynode der VELKD vorgestellt wurde.

Die deutschen Lutheraner und die Altkatholiken machen einen weiteren Schritt hin zu einer engeren Kirchengemeinschaft. Die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat am Donnerstag, 3. November, über eine ökumenische Trauung mit den Altkatholiken diskutiert.

Sechs Jahre lang haben die beiden Kirchen in verschiedenen eigenen und gemeinsamen Ausschüssen an dem gemeinsamen Vorschlag gearbeitet. Kirchenleitung und Bischofskonferenz der VELKD haben den Entwurf bereits beschlossen, jetzt befasst sich die Generalsynode noch einmal damit. Die neue Liturgie für eine Trauung zwischen Lutheranern und Altkatholiken ist ausdrücklich eine gemeinsame Agenda. Vorgesehen ist, dass eine Pfarrerin oder ein Pfarrer beider Konfessionen mitfeiert, aber alle Textteile können ausdrücklich von Pfarrern und Pfarrerinnen beider Seiten übernommen werden.

Oberkirchenrat Oliver Schuegraf, im Kirchenamt der VELKD für Ökumene zuständig, betonte bei der Einbringung den Kontrast zur gemeinsamen Traufeier mit der römisch-katholischen Kirche: "Um eine wirklich ökumenische Trauung handelt es sich genau genommen nicht", erklärte Schuegraf den Unterschied. Mit den Altkatholiken ist diese ökumenische Verbindung in dem Entwurf nun gelungen. "Wir blicken auf eine bewährte und vertrauensvolle Beziehung zurück", sagte Schuegraf über die Zusammenarbeit mit den Altkatholiken.

Der altkatholische Bischof Matthias Ring, der auch die Abendandacht der VELKD-Generalsynode hielt, lobte ebenfalls die Zusammenarbeit zwischen den Lutheranern und Katholiken. Er dankte den versammelten lutherischen Synodalen "für die Zusammenarbeit und die gelebte Gemeinschaft" in dem ökumenischen Arbeitsprozess.

Traugottesdienst als nächster Schritt zur Kirchengemeinschaft

Zwischen beiden Kirchen gibt es weiterhin wesentliche Lehrunterschiede, insbesondere mit Blick auf die apostolische Sukzession, aber die gemeinsame Arbeit hat die "sichtbare Kirchengemeinschaft" zum Ziel. 2012 gab es dazu eine erste "Hände-Reichung", in der aufgeschrieben ist, wie Lutheraner und Altkatholiken bereits jetzt zusammen feiern können. Das gemeinsame Feiern wird jetzt um den ökumenischen Traugottesdienst erweitert.

Im Mittelpunkt der Liturgie für diese ökumenische Trauung stehen ein Traubekenntnis, das aus der evangelischen Tradition kommt, und ein Trausegen aus der katholischen Tradition. Außerdem sieht die Agenda eine gemeinsame Mahlfeier vor. Sie wird mit einem altkatholischen Eucharistiegebet und den Einsetzungsworten zum Abendmahl eingeleitet. Die Liedvorschläge kommen sowohl aus dem Evangelischen Gesangbuch als auch aus dem altkatholischen Gesangbuch "Eingestimmt".

Der Gottesdienstausschuss der VELKD muss die Vorlage noch einmal beraten. Am Samstag, 5. November, wird die Generalsynode dann den Beschluss fassen, ob die neue Liturgie in der vorgeschlagenen Form am 1. Mai 2017 in Kraft treten soll. Die Form der Veröffentlichung wird dann mit den Altkatholiken abgestimmt.

Die Altkatholische Kirche ist eine selbstständige katholische Kirche. Sie wurde nach dem Ersten Vatikanischen Konzil 1870 von Gläubigen begründet, die das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes nicht anerkennen wollten. Die Altkatholische Kirche ist synodal organisiert, auch ihr Bischof wird von der Synode gewählt. Die Ökumene mit den Altkatholiken hat in der VELKD eine gute Tradition: Seit 1985 besteht die gemeinsame, gegenseitige Einladung zum Abendmahl, 2007 waren die Altkatholiken auch Teil der Anerkennung der Taufe zwischen evangelischen und katholischen Kirchen (Magdeburger Tauferklärung). 2015 hatte die VELKD beschlossen, die Konfirmation/Firmung und Patenschaften wechselseitig anzuerkennen. Nachdem die Synode der Altkatholiken im Oktober 2016 einen entsprechenden Beschluss ebenfalls gefasst hat, wird diese Vereinbarung zum 1.1.2017 in Kraft treten.