Rundfunkbeitrag: Neue Regelung für Zwangsvollstreckung

Rundfunkbeitrag: Neue Regelung für Zwangsvollstreckung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollen das Verfahren ändern, mit dem sie nicht gezahlte Rundfunkbeiträge eintreiben.

Mainz (epd). Künftig könne ein Inkassobüro schon eingeschaltet werden, bevor es zu einer Zwangsvollstreckung komme, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher dem Evangelischen Pressdienst (epd) am Freitag in Mainz. Er bezeichnete es als "Unsinn", bereits für Beträge von 30 Euro eine Zwangsvollstreckung anzukündigen und mit einem Haftbefehl zu drohen, wie der Rundfunkstaatsvertrag es bisher vorsah. Damit bestätigte er einen Vorab-Bericht des "Spiegel". Nach Angaben des Nachrichtenmagazins hat sich die Zahl der Zwangsvollstreckungen im vergangenen Jahr fast verdoppelt. Rund 1,4 Millionen Menschen waren 2015 davon betroffen. Im Jahr 2014 seien es knapp 701.000 gewesen.

Eicher: Milderes Mittel

Wenn der Beitrag nach mehreren Mahnungen nicht gezahlt wurde, bekamen säumige Zahler bisher direkt einen Brief, in dem mit einer Zwangsvollstreckung gedroht wurde. Die neue Regelung bezeichnete Eicher als ein "milderes Mittel". Durch die privaten Inkassobüros solle versucht werden, die Zahlungsprobleme der Beitragspflichtigen zu klären, bevor kostenintensive Zwangsmaßnahmen eingeleitet würden. Wie genau die Inkassobüros eingesetzt werden sollen, sei noch nicht klar. Mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag seien aber die Beitragssatzungen entsprechend geändert worden.

Seit 2015 sind in Deutschland alle Haushalte verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro zu zahlen. Menschen mit einem geringen Einkommen können einen Antrag auf Befreiung stellen.