Bundestag verabschiedet strengere Regulierung der Leiharbeit

Bundestag verabschiedet strengere Regulierung der Leiharbeit
Leiharbeit und Werkverträge werden strenger reguliert. Der Bundestag hat am Freitag in Berlin ein Gesetz verabschiedet, über das Union und SPD lange verhandelt hatten. Es soll verhindern, dass Leiharbeiter und Werkvertragsarbeiter als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden.

Berlin (epd). Die Opposition befürchtet aber, dass sich die Situation der Betroffenen kaum verändern werde. Die Hälfte aller Leiharbeiter sei weniger als drei Monate in einem Unternehmen tätig, kritisierten Linksfraktion und Grüne. Ihnen helfe die gleiche Bezahlung wie die der Stammbelegschaft nach neun Monaten nicht.

Künftig soll bei der Leiharbeit das Prinzip "Equal Pay gelten. Nach neun Monaten in einem Unternehmen müssen demnach Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Die Dauer des Einsatzes wird auf anderthalb Jahre beschränkt. Danach muss die Firma sie übernehmen. Sie dürfen außerdem nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Lohn muss angehoben werden

Für tariflich gebundene Arbeitgeber gibt es Öffnungsklauseln. Bei ihnen dürfen Zeitarbeiter auch länger als 18 Monate im Einsatz sein, wenn dies tariflich vereinbart ist. Auch vom "Equal Pay" nach neun Monaten dürfen sie abweichen, sofern Branchenzuschlagstarife der Zeitarbeitsbranche gelten. Vorgeschrieben ist, dass der Lohn von der sechsten Woche an in Stufen angehoben wird und nach 15 Monaten das Niveau der Stammbelegschaft erreicht haben muss.

"Die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen war überfällig. Das nun vorgelegte Gesetz ist ein erster Schritt, den die Arbeitgeber lange Zeit blockieren wollten", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Während es für Leiharbeiter Verbesserungen gebe, seien die Regelungen bei den Werkverträgen durch die Unternehmerlobby aufgeweicht worden, beklagte der Gewerkschafter: "Die Ausweitung von prekärer Arbeit über Werkverträge wird nicht beendet, das ist bedauerlich."

Positiv sei es jedoch, dass Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Überdies ermögliche das Gesetz auch weiterhin tarifvertragliche Gestaltungsräume, "die wir nutzen wollen, um maßgeschneiderte Modelle für den Einsatz von Leiharbeit zu entwickeln, aber auch um für mehr Leiharbeiter frühere Lohnerhöhungen zu erreichen".