Neun Jahre Haft wegen Zerstörung von Weltkulturerbe in Mali

Neun Jahre Haft wegen Zerstörung von Weltkulturerbe in Mali

Erstmals hat der Internationale Strafgerichtshof das Mitglied einer islamistischen Terrorgruppe verurteilt. Der Malier muss neun Jahre in Haft. Er hatte sich schuldig bekannt, historische Gebäude in Timbuktu zerstört zu haben.

Den Haag (epd). Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag verurteilte den Malier Ahmad al-Faqi al-Mahdi am Dienstag wegen Kriegsverbrechen. Al-Mahdi hatte sich im August schuldig bekannt, zehn historische Gebäude in der Wüstenstadt Timbuktu verwüstet zu haben.

Mausoleen und Moschee zerstört

Al-Mahdi war Mitglied der islamistischen Gruppe Ansar Dine, die im Sommer 2012 Teile des westafrikanischen Landes kontrollierte. In Timbuktu hatte er die Zerstörung von neun Mausoleen und einer Moschee organisiert. Neun der heiligen Stätten waren Teil des Weltkulturerbes der Unesco. Die Stadt am südlichen Rand der Sahara war im 15. und 16. Jahrhundert ein Zentrum des Islam.

Die Verwüstung von Kulturgut sei ein schweres Verbrechen, urteilten die Richter in Den Haag. Die Gebäude seien nicht nur von religiöser Bedeutung gewesen, sondern hätten für die Einwohner von Timbuktu auch symbolischen und emotionalen Wert. Verbrechen gegen Gebäude müssten aber generell als weniger schwer eingestuft werden als Verbrechen gegen Personen.

Menschenrechtler begrüßen Urteil

Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil. Die Verurteilung Al-Mahdis sende eine klare Botschaft, dass die Zerstörung des historischen Erbes der Welt bestraft werde, teilte Human Rights Watch mit. Amnesty International erklärte, das Urteil sei ein wichtiger Schritt, dürfe aber nicht das Ende der Arbeit des Strafgerichtshofs in Mali sein. Auch Folter, Morde und Vergewaltigungen während des Konflikts müssten untersucht und vor Gericht gebracht werden.

Al-Mahdi ist der erste Angeklagte, der sich vor dem Strafgerichtshof schuldig bekannt hat. Er bedaure, was er der Bevölkerung Timbuktus, dem malischen Volk und der Weltgemeinschaft allgemein angetan habe, sagte er in seinem Geständnis im August: "Dies war das erste und letzte Verbrechen, das ich begangen habe."

Seine Verteidiger hatten im Vorfeld angekündigt, bei einer Haftstrafe zwischen neun und elf Jahren nicht in Berufung zu gehen. Der Gründungsvertrag des Gerichts sieht vor, dass Al-Mahdi seine Haftstrafe nicht in Den Haag, sondern in einem normalen Gefängnis in einem der 124 Mitgliedsstaaten absitzt. Die Zeit seit September 2015, die er während des Prozesses in Den Haag inhaftiert war, wird von der Haftstrafe abgezogen.

Der Fall Al-Mahdi war das erste Urteil des Strafgerichtshof wegen der Verwüstung von Kulturgütern, die als Kriegsverbrechen gilt. Das Gericht in Den Haag verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Das Urteil vom Dienstag ist das fünfte Urteil seit der Eröffnung des Strafgerichtshofs 2002.