Staatsanwaltschaft will gegen Linken-Politiker Dehm ermitteln

Staatsanwaltschaft will gegen Linken-Politiker Dehm ermitteln
Bundestagsabgeordneter brachte Flüchtling nach Deutschland
Wegen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise eines Flüchtlings will die Staatsanwaltschaft gegen den niedersächsischen Bundestagsabgeordneten Diether Dehm (Linke) ermitteln. Widerspricht der Bundestag nicht, könne ab Dienstag ermittelt werden.

Hannover, Berlin (epd). Der in Hannover lebende Dehm sagte am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Staatsanwaltschaft Fulda habe die Ermittlungsabsicht dem Bundestag offiziell angezeigt. Dies sei ihm am Freitag von der Parlamentarischen Geschäftsführerin seiner Fraktion, Petra Sitte, mitgeteilt worden. Der Immunitätsausschuss des Bundestages wolle kein Veto gegen die Ermittlungen einlegen.

Der 66-jährige Abgeordnete aus dem Wahlkreis Hannover-Land hatte im August einen minderjährigen Flüchtling von Italien über die Schweiz zu dessen Vater nach Deutschland gebracht. Die Polizei in Böblingen bei Stuttgart erstattete Anzeige gegen Dehm. Er selbst sei mit sich im Reinen, betonte der Politiker: "Ich würde es wieder tun." Dehms Anwalt ist der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler.

Behörde in Fulda ist zuständig

Die Staatsanwaltschaft Fulda bestätigte, dass sie die Absicht habe, gegen einen Bundestagsabgeordneten zu ermitteln. Über die Identität des Abgeordneten machte Oberstaatsanwalt Lars Streiberger keine Angaben. Namen von Beschuldigten würden grundsätzlich nicht preisgegeben. Fulda sei in diesem Fall zuständig, da der Politiker im dortigen Landkreis mit einem Wohnsitz gemeldet sei. Wenn der Bundestag nicht widerspreche, könnten die Ermittlungen am Dienstag beginnen.

Die Staatsanwaltschaft sei tätig geworden, weil der Abgeordnete in einem Zeitungsbericht selbst in die Öffentlichkeit gegangen sei, erläuterte der Oberstaatsanwalt. Zudem habe eine Privatperson den Politiker angezeigt. Die Polizei in Böblingen sei in das Verfahren einbezogen, weil sie grundsätzlich für Grenzübertritte aus der Schweiz zuständig sei. Die Beihilfe zur unerlaubten Einreise eines Flüchtlings kann laut Streiberger mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Dehm: Habe Rückhalt in der Partei

Nach Angaben der in Berlin erscheinenden "tageszeitung" hatte Dehm den jungen Flüchtling über eine Bekannte kennengelernt. Der Jugendliche soll seine Mutter in einem afrikanischen Bürgerkriegsland verloren haben. Dehm soll den jungen Flüchtling auf Bitte seiner Bekannten von Italien über die Schweiz nach Deutschland gebracht haben. Der Junge war demnach über das Mittelmeer nach Italien geflohen, um von dort aus zu seinem Vater zu gelangen, der bereits seit einiger Zeit in Deutschland lebt. Inzwischen soll der Geflüchtete wieder mit seinem Vater vereint sein.

Dem epd sagte Dehm, der Bundesausschuss der "Linken" habe sich inzwischen solidarisch mit ihm erklärt: "In meiner Partei habe ich Rückhalt." Auch der Kreisverband der "Linken" in der Region Hannover stellte sich hinter Dehm. "Die Staatsanwaltschaft soll lieber Waffenhändler verfolgen statt Flüchtlingshelfer", sagte der Kreisvorsitzende Johannes Drücker.