Südwind: Siegel geben Verbrauchern nur grobe Orientierung

Südwind: Siegel geben Verbrauchern nur grobe Orientierung
Siegel für fair gehandelte Produkte können Verbrauchern beim Einkauf eine Orientierung geben, haben jedoch nach Ansicht des entwicklungspolitischen Südwind-Instituts nur begrenzte Wirkung.
26.09.2016
epd
epd-Gespräch: Claudia Rometsch

Bonn (epd). Grundsätzlich seien die Spielräume fair einzukaufen in den vergangenen Jahren größer geworden, weil es ein größeres Angebot an Produkten gebe, die in irgendeiner Form gelabelt und als nachhaltig ausgezeichnet sind, sagte Friedel Hütz-Adams, Südwind-Experte für Rohstoffe und Nachhaltigkeit, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Bonn. Allerdings böten Label lediglich eine grobe Information.

Flut von Siegeln

Mittlerweile gebe es in vielen Supermärkten ein gutes Angebot von Produkten mit Siegeln für Nachhaltigkeit und fairen Handel, sagte Hütz-Adams. Im Schokoladensektor zum Beispiel sei der Anteil gelabelter Waren etwa mit Siegeln von UTZ, Fairtrade und der Rainforest Alliance seit 2009 von zwei bis drei auf fast 50 Prozent gestiegen. "Kunden haben also Spielräume mit ihrer Kaufentscheidung kundzutun, dass sie soziale und ökologische Kriterien in der Produktion wollen", sagte der Nachhaltigkeitsexperte.

"Die Label sind allerdings nur eine Hilfskrücke", stellte Hütz-Adams fest. Zum einen könne der Kunde angesichts der Flut verschiedener Siegel gar nicht mehr nachvollziehen, welche Aussagekraft diese tatsächlich hätten. Zum anderen werde das grundsätzliche Problem nicht gelöst, dass die Weltmarktpreise oftmals zu niedrig seien, um den Menschen in den Produzentenländern ein Leben ohne Armut zu ermöglichen.

Gesetzliche Vorgaben bei der Produktion

Es werde immer nur ein kleiner Teil der Kunden bereit sein, mehr Geld für fair gehandelte Produkte auszugeben, gab Hütz-Adams zu bedenken. Deshalb könnten die Label keinen grundsätzlichen Wandel bewirken. Der Südwind-Mitarbeiter forderte stattdessen einen gesetzlichen Rahmen für Unternehmen, der die Einhaltung von grundlegenden Menschenrechten durchsetzt. "Und dazu gehört ein Einkommen, das ausreicht, damit die Produzenten mit ihren Familien überleben können", sagte Hütz-Adams.

Wenn es um Qualitätsstandards von Produkten gehe, gebe es bereits gut funktionierende gesetzliche Regelungen, sagte Hütz-Adams. So könne ein Unternehmen, das wissentlich pestizidbelasteten Kakao verkauft hat, juristisch belangt werden. Ähnliche gesetzliche Vorgaben müsse es auch für die Einhaltung von Menschenrechten bei der Produktion von Rohstoffen und Waren geben.