Verband: Tausenden Heimbewohnern droht Verlust des Heimplatzes

Verband: Tausenden Heimbewohnern droht Verlust des Heimplatzes
Heimbewohnern der Pflegestufe 0 droht nach Einschätzung von Pflegeexperten zum Jahreswechsel der Verlust ihres Heimplatzes. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) erklärte am Dienstag, dass es bei der von der Bundesregierung beschlossenen Pflegereform eine Lücke bei den Regelungen zum Sozialhilferecht gebe.

Betroffen sind laut Pflegeverband bis zu 80.000 Menschen. Das Bundessozialministerium wies die Befürchtungen zurück und betonte, es werde keine Gesetzeslücke geben. "Ziel ist, dass ein Heimplatzverlust vermieden wird." Der Bundestag soll noch in diesem Jahr über das Pflegestärkungsgesetz III abstimmen.

Hintergrund des vom bpa befürchteten Notstands ist die Pflegereform, mit der zum 1. Januar 2017 die drei Pflegestufen abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Im Entwurf zum Pflegestärkungsgesetz III fehle eine Regelung, die für Heimbewohner der Pflegestufe 0, die zum Jahreswechsel in den Pflegegrad 1 eingestuft werden, die Finanzierung der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger sicherstellt, erklärte der Verband. Betroffen seien ältere Menschen, die einen geringen Pflegebedarf haben, aber trotzdem nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können.



Bereits jetzt weigern sich nach Angaben des Verbandes einzelne Sozialhilfeträger, bestehende Finanzierungsvereinbarungen mit den Pflegeheimen über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern. "Bleibt der Gesetzgeber bei seiner Absicht, müssten die Pflegeheime bis zu 80.000 Heimbewohnern kündigen, da die Heimkosten nicht gezahlt werden können", warnte der bpa in Berlin. Verbandspräsident Bernd Meurer sagte der "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe): "Die Betroffenen stehen vor einer völlig unsicheren Zukunft."

Dagegen erklärte das Bundessozialministerium: "Personen, die bisher Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, können darauf vertrauen, auch künftig Leistungen der Hilfe zur Pflege zu bekommen." Auch das Gesundheitsministerium sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das neue Gesetz dürfe nicht zu Benachteiligungen führen.