Mütter sollen Vater von "Kuckuckskind" preisgeben

Mütter sollen Vater von "Kuckuckskind" preisgeben
Väter von sogenannten Kuckuckskindern sollen künftig das Recht erhalten, von der Mutter den Namen des biologischen Vaters zu erfahren. Vorausgesetzt, sie möchten vom leiblichen Vater des Kindes einen Teil des Unterhalts zurückverlangen.

Berlin (epd). Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der einen Auskunftsanspruch für Scheinväter vorsieht. Nur wenn die Bekanntgabe des wirklichen Vaters für die Mutter unzumutbar ist, soll es Ausnahmen geben. Die Scheinväter können dann an den biologischen Vater ihres Kindes einen Regressanspruch stellen, der aber auf zwei Jahre begrenzt wird.

Justizminister Maas sagte, der Gesetzentwurf schaffe mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Damit komme man auch einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach.

Grünen-Sprecherin: Entwurf greift Persönlichkeitsrechte der Mutter an

Die Grünen kritisierten den Entwurf scharf. Die rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Katja Keul, sprach von einem "doppelten Elend". Scheinväter verlören einen Teil ihrer bisherigen Regressansprüche. Die Begrenzung auf zwei Jahre sei völlig unverständlich. Zugleich greife der Entwurf tief in die Persönlichkeitsrechte der Mutter ein. Laut höchstrichterlicher Urteile müsse es eine gut begründete Ausnahme bleiben, dass sie zur Preisgabe des biologischen Kindesvaters gezwungen werde, erklärte Keul. Dies Gesetzentwurf berücksichtige dies nicht.