Brüssel will Verlagen im Streit gegen Google beistehen

Brüssel will Verlagen im Streit gegen Google beistehen
Die EU-Kommission will Presseverlage in Europa im Streit mit Internetfirmen wie Google unterstützen. Nach Angaben von EU-Kreisen wird Digitalkommissar Günther Oettinger dazu am 21. September ein Gesetz vorschlagen.

Brüssel (epd). Dabei geht es um das sogenannte Leistungsschutzrecht. Der Gesetzesplan ziele darauf ab, dass Internetfirmen Geld an Verlage zahlen müssen, wenn sie von den Verlagen bereitgestellte Inhalte anzeigen, wie dies etwa Google News tut, teilten EU-Kreise mit.

Google News durchsucht Nachrichten in Online-Medien. Als Suchergebnisse werden unter anderem kurze Textausschnitte und ein Link angezeigt. Über die Bezahlung dafür liegt Google mit Verlagen in Europa seit Jahren über Kreuz. Die Verlage hätten Ausgaben für Journalisten und andere Posten zu bestreiten, hieß es aus den EU-Kreisen zur Begründung des Gesetzesvorschlags. Bislang erhielten die Verlage für die Nutzung ihrer Beiträge durch Dritte aber keinen Cent.

Deutsches Leistungsschutzrecht lückenhaft

In Deutschland besteht bereits ein Leistungsschutzrecht. Dieses funktioniert aber nicht wie gewünscht. Viele Verlage kämpfen mit Google vor Gericht. Dabei geht es um sogenannte Snippets, kleinste Textausschnitte. Ob diese unter das deutsche Gesetz fallen, ist bislang ungeklärt. Google hatte daher Verlage gebeten, in die kostenlose Nutzung der Snippets einzuwilligen. Anderenfalls könnten künftige Suchergebnisse nur noch ohne Text- und Bildwiedergabe - also lediglich mit dem Link - angezeigt werden. Dutzende Presseverlage sahen sich dadurch erpresst und reichten Klage ein.

Das EU-Gesetz soll Schwächen des deutschen Rechts auf zwei Arten ausgleichen, wie es in Brüssel hieß. Zum einen würde es europaweit gelten. Dadurch stünde Firmen wie Google die geballte Macht der europäischen Verlage gegenüber - ein Unterdruck-Setzen mit der Darstellung der Suchergebnisse würde viel schwerer. Daneben soll das EU-Gesetz nicht nur Suchmaschinen betreffen, sondern auch Angebote wie Facebook und Twitter, wenn dort ebenfalls Presseartikel genutzt werden. In dem Fall müssten nicht die einzelnen Nutzer zahlen, sondern ebenfalls die Internetfirmen.