Todesstrafen-Verbot in Europa

Todesstrafen-Verbot in Europa
Nach dem Putschversuch in der Türkei wird über die Wiedereinführung der Todesstrafe diskutiert. Dies würde die Türkei in Konflikt mit dem Europarat bringen.

Die 1947 gegründete internationale Organisation mit Sitz in Straßburg ist von der Europäischen Union unabhängig, allerdings sind alle EU-Staaten auch Europaratsmitglieder. Daneben gehören zum Beispiel Aserbaidschan, Russland und fast jedes andere europäische Land dem Europarat an - auch die Türkei. Ein Hauptzweck der Organisation ist die Förderung der Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) niedergelegt sind.

Die 1950 verabschiedete EMRK selbst lässt die Todesstrafe noch zu. Das Zusatzprotokoll Nummer sechs zur EMKR von 1983 schafft sie ab, lässt allerdings ein Hintertürchen für Zeiten des Krieges und der unmittelbaren Kriegsgefahr offen. Ganz abgeschafft wird die Todesstrafe 2002 mit dem EMRK-Zusatzprotokoll 13. Vor diesem Hintergrund hat Europarats-Generalsekretär Thorbjørn Jagland aus Norwegen am Montag im Berliner "Tagesspiegel" erklärt, dass "kein Mitgliedsstaat des Europarates die Todesstrafe anwenden darf".

Weißrussland ist eines der wenigen europäischen Länder, die dem Europarat nicht angehören. Amnesty International zufolge geht dies direkt auf die Anwendung der Todesstrafe zurück. Eine Ausnahme besteht nach Auskunft von Oliver Hendrich, Experte zur Todesstrafe von Amnesty, bei Russland. Russland habe die Todesstrafe nicht abgeschafft, aber ein offizielles Moratorium verhängt. Anders als Weißrussland wende Russland die Todesstrafe nicht an. "Daher sollte sich die Türkei sehr bewusst sein, dass die Anwendung der Todesstrafe mit der Mitgliedschaft im Europarat unvereinbar ist", so Hendrich.