Rechtsanwälte stellen Anzeige gegen türkischen Präsidenten

Rechtsanwälte stellen Anzeige gegen türkischen Präsidenten
Gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan ist in Deutschland eine Strafanzeige wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Kurdengebieten im Südosten des Landes gestellt worden.

Berlin (epd). Die Rechtsanwältinnen Britta Eder und Petra Dervishaj teilten am Montag in Berlin mit, die Anzeige betreffe neben Erdogan auch weitere verantwortliche Minister, Verantwortliche aus Militär und Polizei sowie die zuständigen Gouverneure. Unterstützt wird sie von Bundestags- und Landtagsabgeordneten, Rechtsanwälten, Ärzten und Wissenschaftlern sowie Angehörigen von Opfern.

Darunter sind etwa die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke und der Liedermacher Konstantin Wecker. Auch die Internationale Liga für Menschenrechte unterstützt die Anzeige.

Anzeige bei der Bundesanwaltschaft

Die Rechtsanwältinnen berufen sich bezüglich der nach ihrer Darstellung insbesondere in Cizre (Provinz Sirnak) begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch. Ziel sei, die Straflosigkeit der Handlungen zu verhindern. Gestellt wurde die Anzeige bei der Bundesanwaltschaft. Eder und Dervishaj erklärten, ihre Mandanten hielten es für eine "ethische Verpflichtung, die systematischen Kriegsverbrechen in der Türkei hier in der Bundesrepublik zur Anzeige zu bringen".

Den Angaben zufolge stehen im Mittelpunkt der rund 200-seitigen Anzeige vor allem Verbrechen in Cizre. In der ersten September-Hälfte 2015 seien dort während eines Ausnahmezustands 21 Zivilisten getötet worden. Viele Opfer seien im direkten Umfeld ihres Hauses durch Sicherheitskräfte erschossen worden.

Ein weiterer Schwerpunkt sei der Tod von mindestens 178 Menschen, die während einer Ausgangssperre zwischen Dezember 2015 und März 2016 in Kellerräumen Schutz vor Angriffen des türkischen Militärs gesucht hatten. Sie hätten keine ärztliche Hilfe erhalten. Zudem bestehe nach Zeugenaussagen und sonstigen Beweisen der Verdacht, dass Sicherheitskräfte teilweise Benzin in die Keller gegossen und diese dann in Brand gesetzt hätten.